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Thema: Steuererklärung Modelo 210

  1. #51
    Insider
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    Zitat Zitat von Mogo42 Beitrag anzeigen
    Weil ich meinte, diese Steuer als Residenter nicht mehr zahlen muß, habe ich seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum.
    Als Residenter müsstest du kein Modell 210 mehr abgeben sondern nur wenn du verpflichtet wärst eine Einkommensteuererklärung zu machen (wie man es als Residenter je nach Einkommen machen muss oder nicht) und du nicht selbst in deiner eigenen Wohnung hier auf GC wohnst, erst dann müsstest du einen Betrag als Selbstnutzungssteuer in deiner ordentlichen Steuererklärung angeben.

    Wenn du hingegen in Spanien nur 1 Wohnung besitzt in der du auch noch selbst dauerhaft wohnst, brauchst du keine Selbstnutzungssteuer anzugeben.

    Also entweder du warst in dieser Sache schlecht oder gar nicht beraten oder du konntest dem spanischen Finanzamt nicht ausreichend nachweisen, dass du fest in Spanien lebst.

  2. #52
    Tourist
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    Doch ich muß dieses Modelo 210 abgeben, da ich nur zeitweise in Spanien lebe und nicht steuerrechtlich hier gemeldet bin, sondern in Deutschland.

  3. #53
    Insider
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    Ah ok, dann ist dies geklärt.

  4. #54
    Tourist
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ah ok, dann ist dies geklärt.
    Also noch einmal die Frage, ist der Steuerbogen für Steuer 2010 der gleiche wie für 2009? Da ich ja wie oben schon beschrieben, diese Nachzahlungen habe und es einfach nicht schaffe, diese Bögen zum Schluß zu drucken. Bzw. ab wann muß man die Steuererklärung über den Computer machen, oder kann ich auch für die Folgejahre, wenn ich es denn schaffe, die Bögen ausdrucken und bei der Bank abgeben.

  5. #55
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    Leider bekam ich nur für das Steuerjahr 2009 ein fertiges Exemplar, die weiteren sollte ich mir aus dem Internet holen. (Tel. Auskunft vom Finanzamt)

  6. #56
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    Die neuen Formulare 210 sind ab Veranlagungsjahr 2011 zwingend erforderlich und nur noch über Internet ausfüllbar. Wie es bei einem "Altfall" von 2010 gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber anscheinend will das Finanzamt von Ihnen auch dafür das neue Formblatt.
    Zu Ihrem Problem, dass über´s Internet nichts klappt, kann ich leider nur sagen: Willkommen im Club der Steuerwilligen, aber Gescheiterten.
    Ich werde im Herbst, falls ich nochmal einen vergeblichen Anlauf genommen habe, die von mir schon genannte Online-Gestoría einschalten.

    Zum zeitlichen "Formblatt-Ablauf" ab Veranlagungsjahr 2011 und was die Banken machen oder auch nicht, siehe meinen Beitrag #4.

  7. #57
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    Zitat Zitat von Mogo42 Beitrag anzeigen
    Also noch einmal die Frage, ist der Steuerbogen für Steuer 2010 der gleiche wie für 2009?
    Hast du meinen link angeklickt und dir das Formular angesehen? Dann hättest du eigentlich sehen müssen, dass das Formular das gleiche ist wie im Jahr 2009. Ja der angegebene link ist für die Steuererklärung mit Fälligkeitsdatum vor dem 1.1.2011, also inklusive dem Jahr 2010. Ab 2011 muss das neue Formular benutzt werden.

  8. #58
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    Zitat Zitat von Mogo42 Beitrag anzeigen
    Leider bekam ich nur für das Steuerjahr 2009 ein fertiges Exemplar, die weiteren sollte ich mir aus dem Internet holen. (Tel. Auskunft vom Finanzamt)
    In diesem Fall verstehe ich nicht was du mit diesem Text meinst in dem du Bezug auf die Folgejahre nimmst
    Zitat Zitat von Mogo42
    ,,,seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum. Dann bekam ich nach meiner Einwilligung zu zahlen, eine Zahlungsanweisung mit einem Aufschlag von knapp 20 € Die Folgejahre waren geringere Aufschläge drauf.
    Würde mich ja wirklich interessieren was genau du für die Folgejahre bezahlt hast, denn es kann ja weder die Steuerschuld selbst noch die Strafe noch die Verzugszinsen für die Erklärungen der Jahre nach 2009 sein, sofern die nur das Jahr 2009 regularisiert haben.
    Kann es evtl. sein, dass in deinem Schreiben lediglich die Verzugszinsen für die nicht gezahlte 2009er Steuer jedes Jahr aufgedröselt sind?
    z.B.
    vom 1.1.2011-31.12.2011 = x Jahre á x% = x Euro
    vom 1.1.2012-31.12.2012 = x Jahre á x% = x Euro
    vom 1.1.2013-vor 14 Tagen (wie du schriebst) = xx Tage á x% = x Euro

  9. #59
    Tourist
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    Hmm mir wurden meine Steuern mit dem richtigen Betrag berechnet, dazu dann für jedes Jahr ein lächerlicher kleiner Strafzins aufgebrummt, witzigerweise auch für das Steuerjahr 2012, jedoch ist dies ein so lächerlicher Betrag. Diese Summe wurde mir dann.......
    Cuota+Intereses de demora = Total a ingresar in Rechnung gestellt. Die Folgejahre wurden auch schon exakt ausgerechnet. Brauche ich nur noch zu übernehmen.

  10. #60
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    Kann es sein, dass du die an´s Rathaus zu zahlende Grundsteuer meinst und nicht eine Regularisierung des Modells 210 an das spanische Finanzamt? Steht auf dem Zettel den du hast irgendwo folgende Wörter "Impuesto sobre Bienes Inmuebles" oder deren Abkürzung IBI od. I.B.I.?

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