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Thema: Steuererklärung Modelo 210

  1. #91
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Die Verjährungsfrist ist im übrigen 3 Jahre. Möglich, dass es Ausnahmen gibt.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass du da falsch informiert bist. Meines Wissens ist die allgemeine Verjährungsfrist für Steuern (sofern für eine Steuerart nichts anderes vorgesehen ist) in Spanien 4 Jahre (früher waren es 5 Jahre). Die Verjährungsfrist beginnt 1 Tag nach dem letztmöglichen Tag an dem man die Steuern hätte zahlen müssen.
    Das bedeutet, also z.B. beim Modell 210 für das Jahr 2014, wo der letzte Abgabetermin wahrscheinlich der 31.12.2015 ist, dass diese Steuerschuld erst am 1.1.2020 verjährt ist, alles in allem sind bis dorthin 5 Jahre nach dem ursprünglichen Steuerjahr 2014 vergangen.

    Alle Angaben ohne Gewähr!

  2. #92
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    Beleg für Valor Cadastral

    Zitat Zitat von dpres Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Wohnung auf Mallorca in der Gemeinde Llucmajor. Bisher hatte ich keine Probleme mit der Steuererklärung Mod 210, das hat sich nun geändert.
    Bisher habe ich meine Grundsteuer vom Konto abbuchen lassen und bekam auf dem Kontoauszug alle Informationen mitgeteilt, die ich für die Steuererklärung Mod 210 benötige. Das hat sich 2014 geändert. Der Kontoauszug enthält nur noch eine Internetadresse und einige kryptische Informationen.
    Weiß jemand wie ich nun an die Informationen, wie Valor Cadastral, komme? ...
    Ich habe das Problem mittlerweile gelöst. Es ist tatsächlich so, dass zumindest auf den Balearen unter der auf dem Kontoauszug angegebenen Internetadresse und den kryptischen Daten ein Beleg abgerufen werden kann, auf dem die Informationen für die Steuererklärung stehen.

  3. #93
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    Hallo,

    kann mir jemand noch mal kurz und knapp erklären,
    was ich nach dem ausfüllen der Modelo 210 machen muss ?

    Wo kann man die Steuererklärung von Puerto Rico aus gesehen abgeben
    bzw. wo ist das Amt ?
    Wo muss man im Amt bzw. zu welcher Stelle muss man gehen ß

    Danke

  4. #94
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    http://www.exteriores.gob.es/Embajad...t%C3%BCcke.pdf

    Ganz zum Schluss steht was zu machen ist. Wenn ich das richtig verstehe nur zahlen und den Ausdruck aufheben-
    Grüße
    Andy

  5. #95
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    Hallo allerseits. Ich habe vor wenigen Tagen eine Abhandlung in Englisch darüber gelesen, dass auch die Kanaren auf dem Weg sind, die durch die EUGH-Rechtsprechung gekippte Ungleichbehandlung bei Erbschaft zwischen Residenten und No-Residenten dergestalt wieder zu verändern, dass nun alle ab 2016 einen um 99 % gekürzten Steuersatz auf Erbschaft, enger Verwandtschaftsgrad vorausgesetzt (z.B. Kinder, Eltern), in Anspruch nehmen können (sollen).
    Weiter wurde dort, wenn ich das richtig übersetzt habe, eine Absenkung der Steuer für selbstgenutzten Wohnraum für No-Residenten (Modelo 210) von 24,75 % (für 2014) wieder auf 24 % für 2016 beschrieben.

    Kann das jemand aus dem Forum bestätigen oder hier einstellen, wo genau man soetwas verlässlich nachlesen kann - voraussgesetzt es trifft überhaupt zu.
    Dank an die Experten

  6. #96
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    Unter diesem Link

    http://www.agenciatributaria.es/stat...s210_es_es.pdf

    gibt es eine Anleitung für Modelo 210. Auf Seite 16, ganz oben, carácter general, 2015 + 2016, Spalte resto de contribuyentes, wird der Steuersatz auf 24% festgesetzt.

    Hinsichtlich der Erbschaftssteuer habe ich keine Ahnung. Vielleicht mal bei der Spanischen Botschaft in Berlin nachfragen?

  7. #97
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    Ja, vielen Dank. Für 2015 und 2016 sind es wieder je 24 % (davor 24,75). Wie lade ich denn nach neuestem Stand das Modelo 210 zum Ausfüllen am Bildschirm auf den PC?

  8. #98
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    Das Formular Nr. 210 für ab 1.1.2011 fällige Steuern gibt´s hier: https://www.agenciatributaria.gob.es...laracion.shtml

  9. #99
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    Hallo TC 490
    Habe gerade mehrfach versuch das Modelo 210 am PC zu erstellen. Beim Generierversuch kommt jedesmal die Fehlermeldung: Pagina 01: Error en Liquidacion. Tipo de gravamen Ley IRNR (%). Error en el tipo de gravamen porque el contribuyente es de UE/EEE con efectivo intercambio de Informacion ... usw.
    Liegt es daran, dass der Prozentsatz von 24,00 (den ich eingegeben habe) noch nicht hinterlegt ist und hier noch der "alte" von 24,75 gefragt ist?
    Jedenfalls kann ich nicht abschließen mit der laufenden Fehlermeldung. Kannst Du mir da weiterhelfen?
    Jack

  10. #100
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    Die Fehlermeldung die auftaucht besagt, dass du einen falschen Steuersatz eingegeben haben sollst da du ein Bürger eines EU-Landes bist mit dem Spanien einen wirksamen Datenaustausch hat.

    Ich habe gegoogelt und eine Seite gefunden auf der du möglicherweise entdecken kannst, welcher Steuersatz für dich der richtige ist: http://www.consultingdms.com/derecho...dos-en-espana/

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