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Thema: Steuererklärung Modelo 210

  1. #81
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    Mal wieder zum Ursprungsthema "Modelo 210" und die - gelinde gesagt - Schwierigkeiten, online die Steuer zu erklären.

    Ich habe mir jetzt auch (wie anko11) das Büchlein "Nichtresidente in Spanien" v. Bumiller gekauft.
    Leider enthält es zu unserem Thema nur die Anleitung, was in das Formblatt einzutragen ist. Auf die hier im Thread angesprochenen technischen Probleme der Online-Kommunikation mit der Finanzbehörde geht es nicht ein. Da uns offensichtlich nur Letzteres zur Verzweifelung treibt, verzichte ich darauf, die Ausfüllanleitung ins Forum zu stellen.

    Ich werde ab Mitte Oktober auf GC nochmal einen Anlauf nehmen, meine Steuererklärung 210 zu erledigen. Wenn´s wieder nicht klappt, nehme ich tatsächlich das schon genannte Online-Steuerbüro.

  2. #82
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    Ich.Habe.Es.Geschafft! Tatsächlich ist es mir endlich gelungen, das Modelo 210 interaktiv mit dem Span. Finanzamt auszufüllen, und beim Abschlussbefehl (validar y generar pdf) die vollständige Ausfertigung des Daten- und Überweisungsformblatts zu erhalten und auszudrucken.
    Auch bei der Bank lief alles glatt.

    Geändert habe ich gegenüber den vorherigen, erfolglosen Versuchen folgendes:
    1. Ich habe den unter #68 beschriebenen Configurador runtergeladen und die exe.Datei ausgeführt (danke für diesen Hinweis).
    2. Dem ewigen Fehlercode, dass ich im Feld 21 den falschen Steuersatz eingegeben habe, bin ich dadurch entkommen, dass ich Feld 19 nicht angekreuzt habe (obwohl mir das Ankreuzen bei der Besprechung im Finanzamt als erforderlich geschildert wurde).

    Weitere Fragen zu diesem Formblatt versuche ich gerne zu beantworten.

  3. #83
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    Mal was Neues (?) zu dem Thema Modelo 210. Zur Erinnerung:

    Es geht dabei um die Selbstveranlagung zu einer sogenannten Eigennutzsteuer, zu deren Zahlung Nichtresidente verpflichtet sind, die ihr Wohneigentum selber nutzen. Bisher sind, zumindest in der Provinz Gran Canaria, die Steuerbehörden nicht selber tätig geworden und haben auf die Verpflichtung durch die Selbstveranlagung der Eigentümer gesetzt. Es war zu erwarten, dass früher oder später die Steuerbehörden aber auf die Eigentümer zugehen, da nur ein Bruchteil diese Pflichtsteuer zahlt.

    Wie mir jetzt Eigentümer auf Mallorca mitteilten, haben dort die Steuerbehörden angefangen, die bisher untätigen Eigentümer aufzufordern, ihre Steuererklärung für ihr eingengenutztes Wohneigentum abzugeben. Es bleibt abzuwarten, in wie weit dann auch für die zurückliegenden Jahre (Verjährungsfrist glaube ich 4 oder 5 Jahre) die Steuernachforderungen sowie Versäumnis- und Strafzuschläge erhoben werden.

    Aufgrund der allgemein schlechten Haushaltslage des Staats wird ein derartiges Vorgehen der Steuerbehörden auch auf Gran Canaria höchst wahrscheinlich (siehe auch meine # 37 am Ende).

  4. #84
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    Evtl. hilft das ja beim ausfüllen etwas weiter:
    http://www.exteriores.gob.es/Embajad...t%C3%BCcke.pdf
    Grüße
    Andy

  5. #85
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    Ich habe letztes Jahr im Juli ein Appartment gekauft. Muss Ich die Eigennutzungssteuer fuer das ganze Kalenderjahr 2013 zahlen? Oder kann ich im Feld [04] Base Imponible einen entsprechend niedrigeren Betrag eingeben?

  6. #86
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    Du musst nur den proportionellen Anteil zahlen.

  7. #87
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    Ich habe eine Wohnung auf Mallorca in der Gemeinde Llucmajor. Bisher hatte ich keine Probleme mit der Steuererklärung Mod 210, das hat sich nun geändert.
    Bisher habe ich meine Grundsteuer vom Konto abbuchen lassen und bekam auf dem Kontoauszug alle Informationen mitgeteilt, die ich für die Steuererklärung Mod 210 benötige. Das hat sich 2014 geändert. Der Kontoauszug enthält nur noch eine Internetadresse und einige kryptische Informationen.
    Weiß jemand wie ich nun an die Informationen, wie Valor Cadastral, komme? Gibt es eine Möglichkeit diese über das Internet abzufragen oder muss ich zur Gemeinde gehen? Ich habe mir die angegebene Internetadresse angesehen und eigentlich nicht wirklich verstanden, was die da von mir wollen.
    Wie wird das bei euch gehandhabt?

  8. #88
    Tourist
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    Hallo, ich war lange nicht online und habe gerade mal gesucht, wann der Steuerzahltermin für IRNR (modelo 210) ist. Habe es gefunden, danke.

    Ich möchte noch einen Tipp geben für das online Formular 210.
    Oben rechts in der Online-Eingabemaske steht "Optativo: Grabar formulario", d.h. ich kann mein Eingabeformular abspeichern. Es ist dann zu finden auf dem LW C:\aeat unter dem entsprechenden Jahr. Im Jahr darauf kann man ganz links dann "Optativo: Importar datos...." anklicken und muß nur noch das Steuerjahr "Ejercicio de devengo" und "Fecha de devengo" ändern und evtl. noch den veränderten Grundsteuermessbetrag (Base imponible) = 1,1% vom Katasterwert eintragen sowie den Steuersatz, falls er sich geändert hat. Er ist übrigens für Bürger der EU im Jahr 2015 nur noch 20% und 2016 19%.
    Dann ist die ganze Steuererklärung innerhalb von 5 Minuten erledigt.
    die Probleme mit 64/32 Bit IE und dem Plug-In sind vorbei, ab 2014 läuft alles super.

  9. #89
    Tourist
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    Ich möchte zum Thema "Mahnung" noch hinzufügen, dass ich einige Leute kenne, die Mahnungen von Agencia Tributaria Madrid per Einschreiben bekommen haben für jeweils 3 zurück liegende Jahre mit geringen Mahnkosten in Höhe von 5% jährlich. Das hat aber nur Leute getroffen, die irgendwann aufgehört haben, Steuern zu zahlen. Wer noch nie Steuern gezahlt hat, hat bisher nichts bekommen, ich kennen jedenfalls Leute, die sagen, sie haben noch nie etwas gezahlt (seit 20 Jahren) und die auch noch nie gemahnt worden sind.

  10. #90
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Finanzamt hat irgendwas automatisiert, viele haben irgendeinen Brief bekommen über versäumte Zahlungen, fehlende Formulare etc. Ändern ja auch ständig was. Wer noch nie Steuern bezahlt hat ist dem Finanzamt gänzlich unbekannt, weil die ganzen Behörde scheinbar nicht miteinander reden geschweige denn Daten ausstauschen. Das Finanzamt interessiert sich auch nicht für die IGIC, das macht das Gobierno (und das geht nicht online) oder so .. na jedenfalls jede Menge komsiche Dinge :-)

    Die Verjährungsfrist ist im übrigen 3 Jahre. Möglich, dass es Ausnahmen gibt.
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

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