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Thema: Festangestellt + selbständig arbeiten?

  1. #1
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    Festangestellt + selbständig arbeiten?

    Wenn jemand auf Gran Canaria festangestellt ist und die vollen Beiträge an die Seg.Soc. abgeführt werden, kann der z.B. am Wochenende problemlos (wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat) einer selbständigen Tätigkeit nachgehen? Konkreter Fall: Rezeptionist eines Hotels arbeitet Schicht, hat damit genügend Freizeit und möchte diese nutzen, um mit seinen Können aus seiner früherer Tätigkeit als Masseur legal einen Zusatzverdienst zu erzielen. Wir wurden gefragt und wissen es nicht, aber hier im Forum gibt es bestimmt jemand, der sich auskennt, so ein Fall dürfte ja nicht unüblich sein, wo viele Leute ja mehrere Jobs brauchen um ihre Familien ernähren zu können.

  2. #2
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    Die Selbstständigkeit muss er anmelden, egal wie viel er vorraussichtlich verdienen wird; bezüglich der Seguridad Social kann der Gestor des Vertrauens Auskunft geben.

  3. #3
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    Ja, soweit waren wir auch schon, denn der spanische Staat will ja was abhaben, das betrifft das Finanzamt. Aber es kann doch nicht sein, dass jemand 2x versichert sein muss, wie Du es andeutest.

  4. #4
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    Ich habe ja nicht gesagt, dass die Seguridad Social zwei Mal fällig wird - nur weiß ich nicht wie es bei der Festanstellung + Selbstständigkeit geregelt ist. Deshalb lieber einen Gestor fragen. Bei Selbstständigen kannst du so viele Gewerbe anmelden wie du möchtest (für jedes Tätigkeitsfeld wird eine Anmeldung fällig). Solange die beiden Tätigkeiten die selbe "Gefahrenklasse" haben, muss man bei der Seguridad Social nicht mehr bezahlen. Hatte man vorher jedoch nur eine Bürotätigkeit angemeldet und meldet noch ein Gewerbe als Dachdecker an, so wird in diesem Fall die Seguridad Social deutlich steigen, da der Beruf des Dachdeckers ein anderes Gefahrenpotential hat, als der Bürojob. Dies wurde uns zumindest so 2008 bei der Gewerbeanmeldung durch Ventanilla Unica mitgeteilt.

  5. #5
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    Sofern sich nichts verändert hat, muss man für unselbständige und selbständige Arbeiten in 2 verschiedenen Systemen der Sozialversicherung angemeldet sein:
    1. Das „Régimen General“, das allgeimeine System für unselbstständige Arbeit
    2. Das „Régimen Especial de Trabajadores Autonomos“ für selbständige Arbeit

    Der Fachausdruck für diese Situation heisst „Pluriactividad“.

    Es ist also in der Tat so, dass man vorab erstmal 2x Sozialversicherung zahlen muss.

    Wenn meine Information stimmt, dann können sich jene Leute für die im Jahr mehr als 10969,42 Euro (Stand: Jahr 2011) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden das Recht haben für die über diese Summe hinaus gezahlten Beiträgen 50% zurückzufordern, sofern die Summe die dabei rauskommt die Summe welche im Selbstständigen-System gezahlt wurde nicht um 50% übersteigt. Das geschieht nicht von Amts wegen sondern die Person selbst muss es in den ersten 4 Monaten des darauffolgenden Jahres beantragen. Wenn es nicht gemacht wird, verfällt dieser Anspruch.

    Hier ein Beispiel:
    Eine Person arbeitet morgens als unselbstständiger Arbeiter und seine Sozialversicherung wird von einer Basissumme von 3000 Euro berechnet und nachmittags arbeitet er selbständig und zahlt dafür die Minimalbasis von 850,20 Euro. Dann sähe die Sache so aus:

    Für die unselbstständige Arbeit:
    Der Arbeitgeber zahlt 23,6% der Basissumme: 3000 x 23,60% = 708 Euro
    Der Arbeiter zahlt 4,7% der Basissumme: 3000 x 4,70% = 141 Euro

    Für die selbstständige Arbeit:
    29,8% der Basissumme: 850,20 x 29,80% = 253,36 Euro

    Wenn nun alles zusammengezählt und auf´s Jahr hochgerechnet wird:
    708 + 141 + 253,36 = 1102,36 Euro/Monat x 12 = 13228,32 Euro/Jahr.

    Diese Summe übersteigt die genannten 10969,42 Euro:
    13228,32-10.969,42 = 2258,90 Euro
    2258,90 x 50% = 1129,45 Euro
    Nachdem diese 1129,45 Euro die Summe die im Selbständigen-System gezahlt wurde (3043,56 Euro) nicht um 50% übersteigt, hat der Arbeiter das Recht auf die Rückzahlung von 1129,45 Euro (Sofern er sie rechtzeitig beantragt).

    Achtung: Diese Info ist keine Rechtsberatung oder ähnliches und ist ohne jegliche Gewähr und sie soll nur als Hinweis dienen, wie diese Sache aussehen könnte. Meine Antwort will euch nur darauf aufmerksam machen, welche Punkte ihr im Gespräch mit eurem Gestor oder Behörde ansprechen könntet und solltet. (Da ja sehr oft Dinge freiwillig und ohne Nachfrage nicht erzählt werden bzw. man nicht darauf hingewiesen wird).

  6. #6
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    Vielen Dank für diese ausführliche Auskunft, ich habe sie auch gleich weitergegeben.
    Ich persönlich finde das alles äußerst kompliziert, da wundert mich echt nicht, daß so viele Spanier und Canarios
    ihrer Zweittätigkeit illegal/schwarz nachgehen! Für viele lohnt sich doch der Aufwand garnicht, vor allem wenn man in Vorleistung gehen muss, in dem mir bekannten Fall würde der Mann in Las Palmas vielleicht 300-400€ im Monat zuverdienen - wenn es gut läuft! Da stellt sich die Frage, warum der spanische Staat es Leuten, die Eigeninitiative für den Lebensunterhalt ihrer Familie zeigen und keine Steuern hinterziehen wollen, so schwer macht!
    Geändert von dyson (21.03.2013 um 21:12 Uhr) Grund: Schlussworte fehlten

  7. #7
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    Ich selbst wundere mich schon Jahrzehnten über dieses komische System (Das man im genannten Fall 2x Sozialvers. zahlen muss).

    Ich wundere mich aber auch schon seit Jahrzehnten warum ein Kleinst-Selbständiger, der keine andere Arbeit hat und sich legal anmelden will verpflichtet ist, von Anfang an, ohne Rücksicht auf die Einnahmen geschweige denn den Verdienst,den vollen Selbständigenminimumbeitrag zahlen muss. Logischer wäre es für mich wenn dieser Beitrag in irgendeiner Weise an die Einnahmen gekoppelt wäre (Also z.B. bis jemand über xy Euro einnimmt, braucht er keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen). In dieser Sache hat sich kürzlich etwas getan, ich glaube eine gewisse Altersgruppe die sich selbstständig macht, braucht die ersten 6 Monate nur 50 Euro Sozialversicherung zu zahlen (Ohne Gewähr, ich schreibe nur eine waage Erinnerung), aber was sollen 6 Monate helfen wenn danach die volle Monatssummen anfallen?
    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sehr, sehr viele Leute sich nicht anmelden, nur um diese Beiträge, die m. E. oftmals in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen, nicht zahlen zu müssen.

  8. #8
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    Ich habe nach meiner Anmeldung 2008 einen Rabatt bekommen, für 2 Jahre waren es rund 190 €, mittlerweile grob 280 €. Diesen Rabatt wird wohl Selbstständigen gewährt, die ein Gewerbe anmelden wenn sie unter 30 Jahren alt sind.

  9. #9
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    Da hast Du aber wirklich recht! In Spanien inkl. Kanaren schreit alles Krise, Krise und beklagt viel zu viele Arbeitslose, aber jemand der was für seinen Unterhalt tun möchte, bekommt nur Steine in den Weg gelegt. Da passt doch irgendwas nicht zusammen, oder? Ich erinnere mich, vor ein paar Jahren, muß so 2006 gewesen sein, hatten wir mir einer Frau gesprochen, die ein kleines Kind hatte und unten in dem Haus in S.F., in dem sie mit ihrer Familie eine Wohnung bewohnte, eine kleine Änderungsschneiderei eröffnen wollte, weil ein Lädchen frei war. Naja, was soll ich viel sagen, es kam nie dazu, schon die finanzielle Hürde der Eröffnungslizenz war unüberwindlich, um die zu bezahlen, hätte die Frau erstmal ein halbes Jahr allein dafür arbeiten müssen... Wir hatten dann keinen Kontakt mehr, aber wir sind seitdem öfters an dem Lädchen vorbeigekommen und es steht immer noch leer.

  10. #10
    Admin Avatar von felin
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    Vielleicht mach ich einen Denkfehler, aber.....
    wer nun z.B. 2 Arbeitsstellen hat, möchte dadurch ja auch mehr Rente rausholen. Dafür muss man aber dann auch mehr einzahlen, oder?
    Oder als Fallbeispiel von dyson, der Masseur bricht sich bei der Arbeit die Hand, dann fällt er als Rezeptionist auch aus, dem Staat entstehen Zusatzkosten, irgend wie muss ein Teil kompensiert werden. Er arbeitet mehr als 8 Stunden, also ist es für mich auch logisch, das höhere Kosten enstehen.
    Insofern macht das Kostensystem, das TC 490 gepostet hat schon Sinn.

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