Das ist so schon richtig. Wenn man eine gewisse Umsatzsteuerschuld in Deutschland hätte muss man auch als ausländisches Unternehmen eine deutsche UmsatzsteuerID haben und den deutschen MwSt Satz verrechnen. Wäre es nicht so, hätte jeder Onlinehändler seine Firma in Luxemburg und würde die Ware von da nach Deutschland schicken. Wär praktisch, is aber leider verboten. ;-)
Fröhlich Wolfgang