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Thema: Gewerbeanmeldung - für wieviele selbstständige Tätigkeiten kann ich mich anmelden?

  1. #1
    Aktivist
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    82

    Gewerbeanmeldung - für wieviele selbstständige Tätigkeiten kann ich mich anmelden?

    Hallo,

    habe mal eine Frage, wenn ich mich als selbstständiger auf Gran Canaria anmelde mit diversen Dienstleistungen? Muss ich mich auf eine festlegen oder ist das egal. Möchte verschiedene Dienstleistungen anbieten, evtl. auch übers Internet aber auch Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. Wie läuft das genau ab? Ausserdem würde es mich interessieren, mit welcher Höhe an Steuern mal so im Allgemeinen rechnen muss wenn ich mich selbstständig mache (also kein Restaurant oder Geschäft). Kann mir jemand dazu ein paar Anhaltspunkte geben.

    Würde mich über viele Hinweise sehr freuen!

    Gruß Jacaranda82

  2. #2
    Insider
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    Nach meinem Kenntnisstand kannst du mit einer Anmeldung bei der Sozialversicherung im Regimen Autonomo mehrere selbstständige Aktivitäten ausüben.

    Bzgl. Einkommensteuer würde ich mit 20% auf den Gewinn rechnen, dies könnten zumindest je nach Geschäft deine Vorrauszahlungen sein die du das Jahr über zahlen musst. Die Endabrechnung wird dann im Mai-Juni des nächsten Jahres gemacht. Je nachdem wie hoch der Gewinn dann auf´s ganze Jahr gesehen aussieht bzw. was du sonst noch alles verdient hast werden in der Einkommensteuer ungefähr 24,75% bis 52% fällig, abzüglich der Vorauszahlungen.

    Solltest du eine Gesellschaft aufmachen, dann gelten andere Sätze (Ich glaube zwischen 15 und 30% je nach Firma und Aktivität).

    Für die kanarische Mehrwertsteuer musst du im allgemeinen 7% von deinen Kunden kassieren und ans Finanzamt abführen, abzüglich der Steuer die dir selbst bei deinen Ausgaben berechnet wurden.

    Achtung: Dieses posting gibt nur meinen Kenntnisstand wieder, ist ohne Gewähr und stellt schon gar keine Rechtsberatung dar. Die genannten Zahlen sind ebenfalls nur aus meiner Erinnerung und müssen nicht genau stimmen. Genaueres gibt´s bei den Spezialisten.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    IGIC bei Dienstleistungen immer einheben, bei Warenverkauf gibt's wohl Umsatzgrenzen.

    Geh am besten zur Hacienda (Finanzamt) und beschreibe Deine Tätigkeit(en) - die suchen sowieso für dich aus, welche Tätigkeiten du anmeldest.

    Einkommenssteuer ist meines Wissens nach immer 20% pro Quartal Vorrauszahlung (immer gleich soweit ich weiß) - zumindest bei der Directo. Bei Modulos sieht es anders aus - aber dazu stuft dich eigentlich auch das Finanzamt ein - das kommt dann darauf an, welche Tätigkeit du ausübst. Du kannst Modulo und Directo nicht mischen.

    Max. Einkommenssteuer ist aktuell 52% (!!) wegen Solidaritätszuschlag, weil Spanien Geld benötigt. Wenn du aber in die Einkommensregionen kommst, wo die 52% greifen, dann machst du besser ne S.L. ist dann günstiger. Aber aufpassen, als Geschäftsführer einer S.L. darfst du dank Solidaritätszuschlag aktuell 42% Steuervorrauszahlung leisten!
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