In Ergänzung zu #2:
Hier ein Link zur Frage, wie das neue Doppelbesteuerungsabkommen Mieteinnahmen in Spanien behandelt (http://www.dextra-fs.de/internationa...haften-40.html). Sie müssen also die spanischen Mieteinnahmen auch in Deutschland bei Ihrer Ekst-Erklärung angeben. Wichtig ist dabei, dass Sie die von der Vermietfirma bereits einbehaltene und abgeführte Steuer durch eine Bestätigung nachweisen.
Aus eigener, leidvoller Erfahrung weiß ich, dass es keineswegs sicher ist, dass die Vermietfirma diese Steuer auch tatsächlich abführt. Eine Bestätigung für den deutschen Fiskus erhalten Sie dann natürlich auch nicht.
Es handelte sich bei mir damals (Anfang der 2000er Jahre) um die Vermietfirma, die die Bungalows im Andalucía- Park vermietete. Sie besteht aber glaube ich nicht mehr.