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Thema: Vermietung

  1. #1
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    Vermietung

    Hallo zusammen

    im Zuge einer Renovierung hat man mir von der Verwaltung unserer Anlage ein Angebot
    zur Vermietung meines Apt.gemacht.
    Nun bin ich mir nicht sicher,wie das in Spanien mit den Steuern ist.
    Bisher habe ich das Modelo 210 für Nichtresidente ausgefüllt.
    Natürlich würde ich die Vermietung in Deutschland mit erkären.
    Weiss da jemand vielleicht näheres?


    Anko11

  2. #2
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    Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen musst du dort versteuern wo das "unbewegliche Vermögen" liegt, also auf GC. Das sind für Nichtresidente rund 25 Prozent der Mieteinnahmen. Für die restliche Zeit derNichtvermietung zahlt man die für den Eigennutz üblichen 0,5 Prozent des Katasterwertes der Wohnung. Deutschland musst du nichts erklären.

  3. #3
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    Die Firma an die du vermietest ist verpflichtet, von der dir zustehenden Miete 19% (2012+2013: 21%) abzuziehen und jedes Quartal ans Finanzamt zu überweisen.

    Diesen Betrag (Jahresbetrag) kannst du dir dann im Modell 210 als Anzahlung abziehen. Dafür gibt es das Feld Nr. 29 „Retenciones/Ingresos a cuenta“.

    Achtung! Alle Angaben beruhen auf meine eigenen Erfahrungen, sind streng subjektiv bewertet, ohne Anspruch auf Richtigkeit und selbstverständlich ohne irgendwelche Gewähr für irgendwas.

  4. #4
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    In Ergänzung zu #2:
    Hier ein Link zur Frage, wie das neue Doppelbesteuerungsabkommen Mieteinnahmen in Spanien behandelt (http://www.dextra-fs.de/internationa...haften-40.html). Sie müssen also die spanischen Mieteinnahmen auch in Deutschland bei Ihrer Ekst-Erklärung angeben. Wichtig ist dabei, dass Sie die von der Vermietfirma bereits einbehaltene und abgeführte Steuer durch eine Bestätigung nachweisen.
    Aus eigener, leidvoller Erfahrung weiß ich, dass es keineswegs sicher ist, dass die Vermietfirma diese Steuer auch tatsächlich abführt. Eine Bestätigung für den deutschen Fiskus erhalten Sie dann natürlich auch nicht.
    Es handelte sich bei mir damals (Anfang der 2000er Jahre) um die Vermietfirma, die die Bungalows im Andalucía- Park vermietete. Sie besteht aber glaube ich nicht mehr.

  5. #5
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    Danke für eure Beiträge,jetzt blicke ich in etwa durch und kann mal durchrechnen,
    ob sich das Angebot rentiert.

    Anko 11

  6. #6
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    Zitat Zitat von elbandi Beitrag anzeigen
    Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen musst du dort versteuern wo das "unbewegliche Vermögen" liegt, also auf GC. Das sind für Nichtresidente rund 25 Prozent der Mieteinnahmen. Für die restliche Zeit derNichtvermietung zahlt man die für den Eigennutz üblichen 0,5 Prozent des Katasterwertes der Wohnung. Deutschland musst du nichts erklären.
    Weiß jemand, wie hoch die Besteuerung bei Mieteinnahmen für Ferienwohnung für Residenten ist? Bei Nichtresidenten wird hier von ca. 25% der Mieteinnahmen gesprochen.

    Ich schaue auch gern selbst nach, wenn ihr mir entsprechende Links nennt.

    Ich habe im Internet geschaut, aber wurde nicht fündig. Da mir bereits der Kopf raucht, würde ich mich freuen, wenn hier jemand mehr weiß. Oder sollte ich einen neuen Thread eröffnen?

    Sonnige Grüße

    gordita

  7. #7
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    Soweit ich weiss gibt es da keine feste Prozentzahl weil diese Einnahmen für Residente in die Einkommensteurerklärung mit allen anderen Einnahmen reinkommt und die Prozentzahlen sind progressiv. Je mehr jemand im Jahr verdient hat desdo höher wird die Prozentzahl.

    Hier der Manual für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2017, vielleicht kannst du daraus etwas entnehmen: https://www.agenciatributaria.es/sta...2017_es_es.pdf

  8. #8
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    Vielen Dank, dein Link hat mir sehr weitergeholfen! :)

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