Da muss doch ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegen?
Allerdings: Auch wenn da enteignungsähnliche Vorgänge stattfinden sollten - Recht haben und Recht bekommen, sind (gerade bei der spanischen Justiz) zwei ungleiche, im jeden Fall aber teure Sachen.
Könnten Sie den weiteren Ablauf ins Forum stellen?