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Thema: Neues Mietgesetz

  1. #1
    Insider Avatar von Manu1971
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    Neues Mietgesetz

    Hallo an alle!
    Ich habe erfahren das es ein neues Mietgesetz gibt.
    Hier der Artikel :http://www.abogacia.es/2012/10/02/nu...s-importantes/
    Kann mir jemand die relevanten Punkte erklären? So gut spanisch kann ich noch nicht.
    Muss ich jetzt immer mit einen Anwalt los wenn ich auf Gran Canaria was mieten möchte?
    Weiß jemand von euch näheres?

    Habt alle noch ein schönes Wochenende!!

  2. #2
    Insider
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    Zitat Zitat von Manu1971 Beitrag anzeigen
    Muss ich jetzt immer mit einen Anwalt los wenn ich auf Gran Canaria was mieten möchte?
    Ich verstehe diesen Satz nicht. Wenn du als Tourist mietest hast du mit dem Gesetz eh nichts zu tun und wenn du einen festen Mietvertrag abschliessen willst, dann gab/gibt es doch bereits vor diesem Entwurf einer Gesetzesänderung ein Mietgesetz welches du dann hättest kennen müssen oder wenn nicht von einem Anwalt hättest durchchecken lassen müssen. Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.

  3. #3
    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.
    Nunja, das halte ich eher für einen frommen Wunsch. Als ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe, konnte ich kein Wort Spanisch und hab ihn mir mehr schlecht als recht on the fly übersetzen lassen. Und da es wohl wirklich ein paar Änderungen im Gesetz gab, wäre es wohl nicht schlecht die im Forum zu besprechen. Ich hab hier noch eine etwas übersichtlichere Auflistung (auf spanisch) gefunden. Wenn jemand Muße hat, kann er sich da ja mal dran werfen. Ich mach es sonst ende nächster Woche. Muss gleich weg und ganz so schnell geht das bei mir noch nicht mit dem übersetzen.
    http://www.finanzas.com/noticias/viv...a-2333953.html

    Cheers Wolfgang

  4. #4
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.
    Kann mich hier aektschen vollinthaltlih anschließen. Im Zweifel unterschreibt die große Mehrheit (und ausdrücklich(!!) nicht nur Deutsche in Spanien) Verträge OHNE die Bedingungen von A bis Z gelesen zu haben nach dem Motto "wird schon so passen". Ich kann mich sehr gut erinnern als mein Vater - r geschätzten 25 Jahren - begonnen hat, in einem Kreditvertrag mit einer Bank einfach gewisse Passagen rauszustreichen. Leute, da war ein Aufstand bis hin zur Rechtsabteilung eines nicht ganz so kleinen Instiutes.#

    Vielleicht findet sich jemand im Forum, der die Neuerungen im Mietvertragsgesetz kurz und verständlich erläutern kann.

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    "Amts-Spanisch" ist sicher genauso unverständlich wie "Amts-Deutsch", ich persönlich würde durchaus professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
    Ich hatte in Mogan das Glück im Rathaus eine pfiffige Mitarbeiterin zu haben. Bei der Beantragung des Empadronamientos machte sie mich aufmerksam auf gesetzeskonträre Ausführungen. Den Vermieter darauf hingewiesen und schon wurde er berichtigt.

  6. #6
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    Hier gehts doch nicht um Juristendeutsch. Die Leser des Forums interessiert, was die wesentlichen Änderungen zum bestehenden Gesetz betrifft.
    Da wär z.B., dass eine Kündigung wegen Mietrückstand keines Gerichtsurteils mehr bedarf (halte ich persönlich übrigens für rechtswidrig), oder die Möglichkeit, dass Mieter aus bestehenden Verträgen innerhalb eines Monats aussteigen können. Wahrscheinlich auch die neuen Fristen für Mietverträge, Voraussetzungen für die Anmeldung von Eigenbedarf, kündigungesrecht desV ermieters bei Verkauf der Immobilie, Entkoppelung der Mietpreise vom Index etc.
    Das sind ganz einfache Antworten auf einfache Fragen zu deren Beantwortung es keines Juristen bedarf.

  7. #7
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    Felin hat ja im Prinzip nur dazu geraten wenn man sich nicht wirklich selbst helfen kann zur Sicherheit einen Profi hinzuzuziehen. Hat er ja auch Recht.
    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Da wär z.B., dass eine Kündigung wegen Mietrückstand keines Gerichtsurteils mehr bedarf
    Bin zwar selbst kein Eigenheimbesitzer aber das halte ich mal für einen Fortschritt der hier in D auch mal nicht schaden würde. Wer seine Miete nicht bezahlt hat kein Recht mehr in einer Mietwohnung zu wohnen; und dass ohne dass ich einen Monate dauernden Rechtsstreit führen muss der mich auch noch ein Vermögen kostet

  8. #8
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    Die Kündigung bedarf auch in D keines Gerichtsurteils. Jedoch ihre Durchsetzung, falls der Auszug nicht fristgemäß erfolgt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von fritzlilein Beitrag anzeigen
    Die Kündigung bedarf auch in D keines Gerichtsurteils. Jedoch ihre Durchsetzung, falls der Auszug nicht fristgemäß erfolgt.
    Stimmt, hab ich mich falsch ausgedrückt.

  10. #10
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    Hier hab ich eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes gefunden.

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