RD 235/2013, Kapitel III, Art. 12, Abs. 2:
Ja, es muss auch an Mieter ausgehändigt werden, aber von Verträgen länger als 4 Monate steht nichts drinnen. Damnach ist die Vertragsdauer unerheblich. Touristische Vermietung wird in diesem Gesetz übrigens mit keinem Wort erwähnt.