Zitat von paradisegarden RD 235/2013, Kapitel III, Art. 12, Abs. 2: Ja, es muss auch an Mieter ausgehändigt werden, aber von Verträgen länger als 4 Monate steht nichts drinnen. . die Info mit den 4 Monaten hatte ich in der Zeitung gelesen, hier: http://www.laprovincia.es/espana/201...ca/535336.html
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