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Thema: Certificado Eficiencia Energética

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Nachtrag: In der Zeitung stand neulich, das es auch an Mieter ausgehändigt werden muss, die länger als 4 Monate mieten. Das mal mit Vorbehalt.
    Darum schrieb ich das auch.

  2. #2
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    RD 235/2013, Kapitel III, Art. 12, Abs. 2:
    Ja, es muss auch an Mieter ausgehändigt werden, aber von Verträgen länger als 4 Monate steht nichts drinnen. Damnach ist die Vertragsdauer unerheblich. Touristische Vermietung wird in diesem Gesetz übrigens mit keinem Wort erwähnt.

  3. #3
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    RD 235/2013, Kapitel III, Art. 12, Abs. 2:
    Ja, es muss auch an Mieter ausgehändigt werden, aber von Verträgen länger als 4 Monate steht nichts drinnen. .
    die Info mit den 4 Monaten hatte ich in der Zeitung gelesen, hier:
    http://www.laprovincia.es/espana/201...ca/535336.html

  4. #4
    Inselfan Avatar von artilles
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    Mir würde auch Geholfen wenn ich Preise hätte !!
    Es wird ja jetzt damit Gehandelt als wäre es Gold oder Silber.

  5. #5
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    Zitat Zitat von artilles Beitrag anzeigen
    Mir würde auch Geholfen wenn ich Preise hätte !!
    Es wird ja jetzt damit Gehandelt als wäre es Gold oder Silber.
    Es gibt keine vorgeschriebenen Preise für die Erstellung eines Energiepasses. Ähnlich wie auch bei den Prüfgesellschaften: TÜV, DEKRA, KÜS und so weiter in Deutschland. Da variieren ebenfalls die Prüfgebühren... Im übrigen habe ich eine Preisliste auf der ersten Seite in diesem Thread hinzugefügt. Alle Angebote die ich bislang persönlich vernommen habe, lagen darüber. Mag durchaus sein das es auch noch günstigere Anbieter gibt, ist mir momentan aber nicht bekannt... . Wie bereits erwähnt, in Deutschland kostet so ein Zertifikat, Pass, Etikett oder wie auch immer für ein Einfamilienhaus zwischen 1000€ und 2000€ auch hier Abweichungen entsprechend verschiedener Faktoren. Wenn wir hier davon ausgehen, dass die Wohnflächen meistens unter 100 qm liegen und bei vielen App. und Wohnungen unter 50 qm ist das doch alles im Rahmen. Wer insbesondere hier im Süden der Insel Gran Canaria Eigentümer einer Immobilie ist, ist IN DER REGEL nicht so arm, dass er diese Kosten nur schwerlich aufbringen kann. Es richtet sich wie gesagt an die EIGENTÜMER nicht an die Mieter, welche monatlich die Miete teilweise vom Munde ab-sparen müssen.

    - Zudem hat der Energiepass ca. 10 Jahre Gültigkeit...

    Letztlich muss jeder Eigentümer selbst entscheiden ob er dem Gesetz folgen möchte oder nicht. Es gibt viele Gesetze an die sich nicht immer gehalten wird und wo nichts passiert. Es kann aber durchaus sein, dass es nach einer gewissen stillschweigenden Frist zu Geldstrafen kommt. Wer sowieso verkaufen oder vermieten möchte sollte es einfach tun... denn ohne dieses Zertifikat könnten Verträge juristisch als ungültig erklärt werden.

    Es wird sich alles einspielen, auch wenn bei dem einen oder anderen Haus-Besitzer noch Fragen offen sind.

    Was mir natürlich auch aufgefallen ist, dass ganz viele Objekte in miserablen Zuständen sind, da wurde seit der Erbauung kein Cent investiert. Da die Energiepreise auf lange Sicht steigen werden, ist es auch gut das manchen Leuten die Augen geöffnet werden!

    Auch wenn wir hier im Süden der Insel nicht groß heizen müssen, gebrauchen wir Klimaanlagen oder lassen das Wasser von Thermen erwärmen obwohl sich Solar hier mehr als nur anbietet. Deshalb zählt das Argument nicht: "Auf Gran Canaria heizen wir doch nicht, brauchen wir demnach nicht" - das hatte ich schon einige Male in ähnlicher Form gehört... und wie auf Gran Canaria teilweise geheizt wird, ein paar Meter weiter hoch in den Bergen oder im Norden der Insel wird es ohne verdammt ungemütlich im Winter.

    LG und gute Nacht :-)

  6. #6
    Admin Avatar von felin
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    Also es wird gebraucht wenn: Du neu baust, verkaufst und/oder vermietest.

  7. #7
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    Wenn das Objekt im gesamten Jahr mehr als 4 Monate vermietet ist, muss der Vermieter/Eigentümer einen solchen Energiepass vorlegen können... es geht hier nicht nur um den einzelnen Mietvertrag. So meine ganz aktuellen Informationen.

    Das der Makler für seinen Aufwand vom Ertrag des Techniker ein paar Prozent bekommt ist möglich, er hat oftmals auch eine Menge Arbeit damit. Zum Beispiel alle Kunden informieren, auf Rückfragen antworten, das Objekt aufschließen - warten bis er fertig, Benzinkosten usw... Die ausführenden Leute haben in der Regel feste Preislisten nach denen sie abrechnen. Das heißt für den Eigentümer spielt es überhaupt keine Rolle da der Preis gleich bleibt.

  8. #8
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    Diese vier Monate beziehen sich auf Gebäude, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden (RD 235/2013, Kapitel I, Art. 2, Abs. 2 (f)), hat also nichts mit der Dauer eines Mietvertrages zu tun sondern mit der jährlichen Gesamtnutzungsdauer. Denke, das hat der Redakteur verwechselt ;-)

  9. #9
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    "Es gibt verschiedene Anbieter die das Zertifikat erstellen" - eins ist auf alle Fälle sicher: für diese Anbieter ist die Krise vorbei! Dieses Gesetz spült quasi ganz von allein ordentlich Geld in deren Kassen.
    In den meisten europ. Ländern macht das Gesetz Sinn, da die Heizkosten ein erheblicher Faktor sind. Aber auf den Kanaren? Die meisten Häuser haben nicht mal eine Heizung... Und wenn jemand den ganzen Tag Licht brennen läßt, 3 Kühlschränke und zig Klimaanlagen betreibt, hat die Stromrechnung doch keine Bewandtnis für die nächsten Mieter oder Eigentümer, die vielleicht ganz anders handeln und leben.

  10. #10
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    @dyson: ich denke, dass das - siehe Erklärung von Kai30GC - nicht wirklich das große Geschäft ist. Ich denke auch, dass wir im Süden zwar nicht das große Thema heizen haben (in den Bergen sieht's glaube ich wieder anders aus), aber unnötige Erwärmung, veraltete Installationen etc. sind sicher auch hier ein Thema.

    Wie so oft wird zuerst bis zum letzten Augenblick gewartet und dann kräftig über's Ziel hinausgeschossen: anstatt vernünftige Fristen zu schaffen und das stufenweise einzuführen wird im April ein Gesetz erlassen, das 6 Wochen später eminente Auswirkungen auf Vermietung und Verkauf von Immobilien hat. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie (RICHTLINIE 2010/31/EU) wurde bereits im Mai 2010(!!) veröffentlicht.
    Und: dort wird für die Umsetzung für der Richtlinie bei Vermietung eine Möglichkeit gegeben, diese bis 31.12.2015 aufzuschieben. Insgesamt hätte das entsperchende Gesetz aber schon bis spätestens 9. Juli 2012 erlassen und spätestens ab 9. Januar 2013 in Kraft sein müssen.

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