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Thema: Frage zur Anmeldung auf Gran Canaria Urkunden

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  1. #1
    Aktivist
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    Frage zur Anmeldung auf Gran Canaria Urkunden

    Hallo,

    weiss jemand, muss ich bei der Anmeldung als Einwanderer eine interationale
    Geburts- bzw. Heiratsurkunde vorzeigen oder tuts das deutsche
    Dokument auch?

    Freu mich auf eure Antworten!

    Gruß Jacaranda82

  2. #2
    Insider
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    Wir brauchten 2008 nur den deutschen Pass und den Mietvertrag. Mittlerweile werden aber mehr Unterlagen benötigt (soweit ich weiß bestimmte Summe an Geld auf einem Konto/Krankenversicherung).

  3. #3
    Aktivist
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    Hallo Jacaranda82,

    hier ein Link, der dir vielleicht weiterhilft: http://www.gocanaria.de/gran-canaria...n-spanien.html

  4. #4
    Aktivist
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    Danke für die Infos!
    Ich habe irgendwo auf einer Checkliste fürs Auswandern gelesen, dass man bei den ganzen Dokumenten auch eine internationale Geburtsurkunde mitbringen muss. Reicht nicht auch die normale und auch die normale Heiratsurkunde? Wo soll man den eine INTERNATIONALE Urkunde beantragen?

  5. #5
    Insider
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    Zitat Zitat von Jacaranda82 Beitrag anzeigen
    Ich habe irgendwo auf einer Checkliste fürs Auswandern gelesen, dass man bei den ganzen Dokumenten auch eine internationale Geburtsurkunde mitbringen muss. Reicht nicht auch die normale und auch die normale Heiratsurkunde? Wo soll man den eine INTERNATIONALE Urkunde beantragen?
    Obwohl du diese Urkunde möglicherweise sehr lange Zeit nicht brauchen wirst, so empfehle ich jedem internationale Geburts- und Heiratsurkunden mitzubringen, kostet ja nicht die Welt. Nehmen wir an, dass die meisten Behörden vielleich eine einfache Übersetzung der deutschen Urkunden akzeptieren würden, dann wäre es einfach. Wenn jedoch solche Behörden (wo sich ja alle Nase lang etwas ändert) plötzlich nur noch Übersetzungen von amtlich vereidigten Übersetzern akzeptieren, dann geht hier die unnötige Lauferei los und die Kosten sind selbstverständlich dann auch höher, als das was beide mehrsprachigen Dokumente in DE jemals kosten würden.

    Ein Beispiel wo du die Heiratsurkunde sicher brauchen würdest wäre, wenn z.B. nur du oder deine Frau arbeitet und der andere Ehepartner mit in die Sozialversicherungskarte des anderen reingenommen werden soll. Dann wird auf jeden Fall die Heiratsurkunde fällig. Ob die sich aktuell noch, wie vor vielen Jahren, noch mit einer einfachen Übersetzung zufrieden geben, weiss ich nicht.

  6. #6
    Inselfan
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    Aktueller Stand:
    Wir (Ehepaar) wollten uns anmelden. Meldepflicht besteht bei mehr als 3 Monaten Aufenthalt. Wir also zum Bürgermeisteramt zur Anmeldung mit Pass und Mietvertrag, Original und Kopie, funktionierte problemlos. Diese Anmeldung ist 30 Tage gültig und wird erst mit der Residencia endgültig eingetragen.
    Dann damit zur Policia national zwecks Resi. Uns war bekannt, das man den Nachweis eines Kontos bei einer spanischen Bank über 3 Monate mit einem Guthaben höher als die span. Sozialhilfe haben muss, hatten wir dabei.
    Dann kam der Oberhammer. Der recht unfreundliche Beamte erklärte uns das das nicht mehr reicht. Laut Erlass vom 24.4.13 muss ein Konto nachgewiesen werden, das mindesten SECHS Monate besteht und immer ein Guthaben von mind. 8.500 Euro (5000 Mann, 3500 Ehefrau) ausweisen muss. Das geht natürlich nicht, sind ja gar nicht so lange hier.
    Fazit: Nach drei Monaten besteht Anmeldepflicht - mit Kontonachweis über 6 Monate? Unsere Anmeldung wird in 30 Tagen automatisch verfallen und wir haben den Status "desplacados". Was nun? Man kann sich defacto nach 3 Monaten nicht mehr anmelden.

  7. #7
    Inselfan
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    Nachtrag: Auch die NIE ist neuerdings nur 3 Monate gültig und wird mit der Resi dauerhaft. Die verfällt aus gleichem Grund auch! Verlängern kann ich die vermutlich auch nicht weil dazu der Anmeldenachweis/Resi (s.o) fehlt.

  8. #8
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Die Spanier ...

    Auszug wikipedia: Die Niederlassungsfreiheit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union. EU-Bürger sind berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Freiheit gibt es seit 1957 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

    Wenn sie da mal an den Falschen geraten, der eine Klage wegen Verletzung der Grundrechte am EU Gerichtshof anstrebt ..

    Soll jetzt aber keine Diskussion auslösen. Es ist ja bekannt, dass sich in der spanischen Bürokratie schon fast aus Prinzip die Katze in den eigenen Schwanz beisst und Kreise dreht, bis sie tot umfällt :-)
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  9. #9
    Inselfan
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    Ach ja, ein weiteres Argument gegen die Herausgabe der Residencia des "freundlichen" Beamten war:
    Die europäische Krankenversicherungskarte der AOK (gültig bis 2018) sei nicht ausreichend, die decke nur 30% ab.
    Ich weiss aus aktuellem Anlass, dass die AOK 100% der Kosten übernimmt, die in Deutschland üblich sind, und die sind dort wesentlich höher als hier. Also eher eine "Überdeckung"
    Wo der sein Wissen her nimmt? Völlig kontraproduktiv das Verhalten.

  10. #10
    Insider Avatar von Waidpower
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    198
    Warum reicht ihr nicht hier http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm Beschwerde ein?
    Dann passiert wenigstens etwas konkretes.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

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