Stimmt beides nicht. Die Geldstrafe wird von 500 Euro auf 1000 Euro erhöht: Hier die offzielle Bekanntmachung der Verkehrsbehörde über die geplanten Änderungen: http://www.dgt.es/was6/portal/conten...Prensa0257.pdf
Nur nochmal zur allgemeinen Info, damit man nicht meint, mit den 1000 Euro ist es immer abgetan:
Sofern die Alkoholwerte über 0,60 mg/l Atemalkohol oder 1,2 gr/l Blutalkohol ist es nicht mehr mit einer administrativen Geldsanktion getan, denn ab diesen Werten muss sich strafrechtlich vorm Richter verantworten.