Zitat Zitat von charly-gc Beitrag anzeigen
die anmeldung eines zweitwohnsitzes stellt kein problem dar , denn nach EU verordnung kann ich zweitwohnsitze haben innerhalb des EU-raumes soviel ich möchte
Charly, du meinst wahrscheinlich das gleiche wie ich, du kannst aber keinen Nebenwohnsitz in Spanien und einen Hauptwohnsitz in D. haben (oder umgekehrt). Dies geht nur innerhalb eines Landes soweit das jeweilige Meldegesetz (Spanien??) die Begriffe Haupt- und Nebenwohnung kennt. Als Beispiel: Es spricht nichts dagegen in D. Haupt- und Nebenwohnsitz zu haben und gleichzeitig mit einziger Wohnung in einem anderen Land gemeldet zu sein.