In Deutschland ist der Verwalter von Eigentumsanlagen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen (auch des BGH)
zur Herausgabe der Miteigentümerliste verpflichtet:

http://www.123recht.net/Muss-der-WEG...-__a82982.html
http://www.hansa-immobilien.com/file...z_vzr16211.pdf



Gibt es hierzu auch spanische Gerichtsentscheidungen ???