Das geht hier legaler Weise maximal nur für ein Steuerjahr.
Z.B KFZ-Steuer ist hier vom 05/03/2014 bis 05/06/2014 fällig, ist sie gezahlt und man wechselt danach das Municipio (Gemeinde), muss man sein Fahrzeug vor dem 4.3. des Folgejahres umgemeldet haben, davor nicht.
(Info der Gemeinde)