Richtig germrauschi, so meine ich das. LVU ist nur das Luftverkehrsunternehmen. Im Endeffekt meinen wir ja das gleiche.

Ist ganz einfach, du fliegst als Beispiel mit X-TUI (= LVU). Der Flieger von X-TUI kommt verspätet am Zielflughafen an. In unserem Fall musste vor Abflug irgendein Teil der Maschine getauscht werden. Dann hast du drei Jahre Zeit dich an X-TUI zu wenden. Du schreibst ganz einfach an X-TUI, wir sind am 03.12.18, Flugnummer XYZ, von Nürnberg nach Las Palmas geflogen. Landung war um ... Uhr, also um mehr als z.B. 4 Stunden verspätet.

Wichtig für alle die Mitlesen: Entscheidend ist die Landezeit, nicht die Abflugzeit!

Mit diesem Schreiben ist das LVU in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ganz ohne Fristsetzung.

Ich habe ja auch geschrieben, das die SÖP kostenlos ist. Erst wenn der Versuch mit dem LVU und anschließend mit der SÖP nicht funktioniert, würde ich mich an eine Firma wenden. Da sieht man dann ob sie annehmen oder ablehnen. Lehnen sie ab, haste eh keine Erfolgsaussichten. Denn Flightright und Co. nehmen i.d.R. die Fälle nur an, wenn sie wissen, dass sie deine Provision auch tatsächlich erhalten. Du musst vorab nämlich kein Geld bezahlen.

Ja, es mag sein, das wir Glück hatten, aber es braucht echt keinen Anwalt für.

Die HP Flightstats.com ist ganz interessant.

Auf Holidaycheck gibt es einen sehr interessanten Thread zu diesem Thema. Dort kann man auch alles sehr gut nachlesen.