Hallo,

ich hatte das Thema zwar schon mal angeschnitten, ich mach aber mal lieber ein eigenes Thema daraus. Im Juni war meine Freundin in Deutschland und wollte mit Condor zurück nach Las Palmas fliegen. Der Flieger war defekt und musste oder sollte repariert werden. Das hat auch geklappt, allerdings ergab sich dadurch eine Verspätung von 6 Stunden.
Gemäß den Fluggastrechten steht dem Fluggast dann eine Entschädigung zu. Diese staffelt sich nach Zeit und Entfernung, in gewisser weise auch ob man innereuropäische oder interkontinental fliegt. Da wir Gran Canaria jetzt mal zu Europa zählen (so sicher bin ich mir da gar nicht) stünde ihr eine Entschädigung in Höhe von EUR 400,00, würde es zu Afrika gehören, wären es EUR 600,00.
Auf der Website von Condor gibt es eine Formular, in dem man seine Rechte als Passagier geltend machen kann. Dieses haben wir schnell ausgefüllt und abgeschickt. Nach ca. 14 Tagen kam eine freundliche Mail zurück, in der Condor mitteilte, dass der Anspruch geprüft worden wäre, da es sich aber um eine notwendige Reparatur handele leider kein Anspruch auf Entschädigung bestünde.
Zunächst waren wir daraufhin stink sauer - und ich muss gestehen ich bin aufgrund der Unverfrorenheit sich über klare Regeln hinwegzusetzen immer noch wirklich sauer.
Wir haben daraufhin überlegt, was wir machen. In Frage kam:
Mahnbescheid beantragen und auf einen Prozess zusteueren
Rechtsanwalt beauftragen
Rechtsanwalt über flightrights oder ähnliches beauftragen
Schlichtungsstelle anrufen

Inakzeptabel erschien mir jede Form, die im Ergebnis unser Geld kostet. Somit vielen Firmen wie flightrights und Rechtsanwälte raus. Die wollen entweder ein fixes Honorar oder einen Teil des uns zustehenden Geldes.
Wird in einem Prozess entschieden (nach Mahnbescheid), würde Condor auch die Gerichtskosten und die Anwaltshonorare tragen müssen, das wäre okay gewesen. Aber es ist natürlich ein gewisser Aufwand, den ich etwas scheute.
Wir haben dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Diese ist unabhängig, wird aber von den Fluggesellschaften finanziert. Der Aufwand die Daten dort einzugeben war einigermaßen überschaubar.
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
Nach ca. drei Wochen kam dann eine Mail der Schlichtungsstelle, die uns bestätigte Condor würde die EUR 400,00 bezahlen.
Weitere ca. zwei Wochen später kam ein Scheck von Condor. In meinen Augen wieder eine kleine Frechheit. Sowohl bei der Beschwerde bei Condor, als aich bei der Schlichtungsstelle haben wir die Bankverbindung angegeben. Das einlösen eines Schecks in Deutschland zu organisieren ist Aufwand und kostet bei einigen Banken auch Geld. Sicher gerät auch der eine oder anderer Scheck in Vergessenheit.

Insgesamt kamen wir aber mit überschaubarem Aufwand gegen Condor an.

Ein anderer Gast des gleichen Flugs hat seine Rechte über Flightrights und einen von diesen beauftragten Rechtsanwalt geltend gemacht. Der hat extrem viel Kontakt zu seinem Anwalt, bisher nur ein Angebot von Condor aus Kulanz 330,- zu bekommen (wovon Flightrights noch einen Teil bekommt). Also insgesamt nicht so prickelnd.

Nach meinen Erfahrungen würde ich sagen, dass wir es eigentlich recht gut hinbekommen haben. Erst Meldung an die Fluggesellschaft, dann die offizielle Schlichtungsstelle. Danach hätte ich wahrscheinlich die Mahnbescheid / Gericht Sache gemacht, wer damit weniger zu tun haben will sollte sich dann erst an einen Anwalt oder ähnliches wenden.

Das war ein kleiner Bericht, viel Spaß beim Lesen.

Fröhlicher Gruss

Wolfgang

PS: und wenn ich den nächsten Flug bei Condor buche, zahle ich nach Mahnung per Verrechnungsscheck. ;-)