Genau felin, damit meinte ich das Luftverkehrsunternehmen.

Es genügt wenn du dem LVU mitteilst das du verspätet gelandet bist, dann ist das LVU am Zug.

Man braucht auch keine Anwälte etc.

Gerne hier folgendes dazu:

EU VerO 261/04

Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1
Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten
Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß
Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
a) angeboten.

Artikel 7
Ausgleichsanspruch

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten
die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)
fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort
zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung
oder der Annullierung später als zur planmäßigen
Ankunftszeit ankommt.

Man muss also keine Frist setzen. Selbst erfolgreich erprobt :-)