Seite 6 von 6 ErsteErste ... 456
Ergebnis 51 bis 60 von 60

Thema: Entschädigung bei Verspätungen mit dem Flieger

  1. #51
    Sorry Stephan1, Deine Antwort verstehe ich nicht!
    Wer oder was ist LVU?
    Ohne Einhaltung der vom europäischen Parlament beschlossenen Fristen, wirst Du definitiv nicht an Dein Geld kommen.
    Es sei denn Du nimmst Dir einen kostenpflichtigen Anbieter aus dem Internet und musst Dich dann, wie in meinem Fall, mit 174,60 Euro (bei 30% Gebühren-Pauschale) weniger zufrieden geben.
    Bei einem solchen Betrag, der rund die Hälfte meines nächsten Fluges auf die Insel ausmacht, nehme ich eine Wartezeit von rund 4-5 Monaten gerne in Kauf.
    Nicht das Leben ist langweilig, sondern Deine eigene Wahrnehmung des Lebens
    www.info-grancanaria.com Videos, Infos & Tipps rund um die Insel

  2. #52
    Admin Avatar von felin
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    8.708
    LVU =Landesvereinigung Unternehmerverbände ...

    aber vermutlich meint er Luftverkehrs Unternehmen?

  3. #53
    Insider Avatar von Stephan1
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    425
    Genau felin, damit meinte ich das Luftverkehrsunternehmen.

    Es genügt wenn du dem LVU mitteilst das du verspätet gelandet bist, dann ist das LVU am Zug.

    Man braucht auch keine Anwälte etc.

    Gerne hier folgendes dazu:

    EU VerO 261/04

    Artikel 6
    Verspätung
    (1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
    vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
    weniger um zwei Stunden oder mehr oder
    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
    von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
    über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
    um drei Stunden oder mehr oder
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
    um vier Stunden oder mehr
    gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
    den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
    i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1
    Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
    ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
    Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten
    Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß
    Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
    iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
    Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
    a) angeboten.

    Artikel 7
    Ausgleichsanspruch

    (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten
    die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

    a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
    1 500 km oder weniger,
    b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
    eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
    anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
    und 3 500 km,
    c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)
    fallenden Flügen.
    Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort
    zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung
    oder der Annullierung später als zur planmäßigen
    Ankunftszeit ankommt.

    Man muss also keine Frist setzen. Selbst erfolgreich erprobt :-)

  4. #54
    Danke, Stephan1, für Deine Mühe, die Paragraphen hier nochmals ausführlich abzubilden.

    Nur, das ist allgemein bekannt.

    Wenn das so einfach wäre, gebe es die vielen Anbieter im Netz doch gar nicht.
    Was machst Du, wenn sich die Airline, wie allgemein üblich, nicht meldet?
    Praxis bei den Fluggesellschaften ist doch das "Aussitzen", sprich den Fluggast hinzuhalten.

    Von daher halte ich den Weg, den ich gewählt habe nicht für verkehrt:
    Fluggesellschaft anschreiben (in 95% der Fälle werden die sich nicht melden) und dann den SÖP einschalten.
    Und da muss man der SÖP nun mal eine gewisse Zeit zur Bearbeitung einräumen.
    Und da ist es auch egal was das LVU vorgibt - die Airlines spielen immer auf Zeit, um sich vor der Forderung zu drücken.
    Nicht das Leben ist langweilig, sondern Deine eigene Wahrnehmung des Lebens
    www.info-grancanaria.com Videos, Infos & Tipps rund um die Insel

  5. #55
    Insider Avatar von Stephan1
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    425
    Bei uns hat es drei Monate von Beanspruchung der Leistung bis zur Auszahlung gedauert. Das LVU war damals X-Tui.

    Wie gesagt, man muss keine Frist setzen. Die SÖP ist, wie du schreibst, auch kostenlos.

    Voraussetzung ist natürlich, dass das LVU dort auch Mitglied ist.

    Verkehrt ist dein Vorgehen natürlich nicht, nur kann man sich i.d.R. die Provision sparen. Und sollte ein LVU nicht mehr zahlen können, bringen auch Flightrights etc. nix

  6. #56
    Ganz ehrlich, Stephan1, ich verstehe immer weniger, was Du hier schreibst
    Ich versuche das ganze einmal "aufzubröseln":
    LVU ist keine übergeordnete Stelle, wie die SÖP.
    LVU ist lediglich eine anderes Wort für die Fluggesellschaft - oder wie soll ich den Satz verstehen, ich zitiere. "Das LVU wat damals XTUI"
    Des Weiteren nehme ich an, dass Deine Angelegenheit mit nur einem Schreiben an die XTUI nicht erledigt wurde ( ich zitiere wieder: "Bei uns hat es drei Monate von Beanspruchung der Leistung bis zur Auszahlung gedauert".
    Dann hast Du einfach Glück gehabt, dass sich die Airline nach drei Monaten auf eine Einigung mit Dir eingelassen hat.

    Die Realität ist nämlich, dass die Fluggesellschaften mit allen möglichen Hinhalte-Manövern versuchen, die Zahlung nicht, oder möglichst spät zu leisten.
    Bei mir hat es zwei Schreiben (eins an die Airline und ein Schreiben an die SÖP) und 5 Monate gebraucht.
    Und nochmals, diese meine Vorgehensweise ist absolut kostenfrei - es werden und wurden keine Provisionen verlangt!
    Nicht das Leben ist langweilig, sondern Deine eigene Wahrnehmung des Lebens
    www.info-grancanaria.com Videos, Infos & Tipps rund um die Insel

  7. #57
    Insider Avatar von Stephan1
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    425
    Richtig germrauschi, so meine ich das. LVU ist nur das Luftverkehrsunternehmen. Im Endeffekt meinen wir ja das gleiche.

    Ist ganz einfach, du fliegst als Beispiel mit X-TUI (= LVU). Der Flieger von X-TUI kommt verspätet am Zielflughafen an. In unserem Fall musste vor Abflug irgendein Teil der Maschine getauscht werden. Dann hast du drei Jahre Zeit dich an X-TUI zu wenden. Du schreibst ganz einfach an X-TUI, wir sind am 03.12.18, Flugnummer XYZ, von Nürnberg nach Las Palmas geflogen. Landung war um ... Uhr, also um mehr als z.B. 4 Stunden verspätet.

    Wichtig für alle die Mitlesen: Entscheidend ist die Landezeit, nicht die Abflugzeit!

    Mit diesem Schreiben ist das LVU in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ganz ohne Fristsetzung.

    Ich habe ja auch geschrieben, das die SÖP kostenlos ist. Erst wenn der Versuch mit dem LVU und anschließend mit der SÖP nicht funktioniert, würde ich mich an eine Firma wenden. Da sieht man dann ob sie annehmen oder ablehnen. Lehnen sie ab, haste eh keine Erfolgsaussichten. Denn Flightright und Co. nehmen i.d.R. die Fälle nur an, wenn sie wissen, dass sie deine Provision auch tatsächlich erhalten. Du musst vorab nämlich kein Geld bezahlen.

    Ja, es mag sein, das wir Glück hatten, aber es braucht echt keinen Anwalt für.

    Die HP Flightstats.com ist ganz interessant.

    Auf Holidaycheck gibt es einen sehr interessanten Thread zu diesem Thema. Dort kann man auch alles sehr gut nachlesen.

  8. #58
    Insider
    Registriert seit
    25.02.2010
    Beiträge
    457
    @Stephan1
    XTUI ist nach wie vor kein LVU, sondern nur ein Reiseveranstalter !
    TUIfly ist ein LVU !
    Du bist also keinesfalls mit XTUI geflogen, sondern mit TUIfly !

  9. #59
    Insider Avatar von Stephan1
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    425
    Jaaaaa, du hast natürlich recht nate1!!! Danke, für die Klarstellung! Ich war gedanklich immer bei X-TUI als Namen vom LVU. Bitte in meinen beiden Beiträgen X-TUI durch TUIFly ersetzen.

  10. #60
    Aktivist
    Registriert seit
    27.03.2018
    Beiträge
    72
    Ich habe es schon 2x genau wie Stephan1 und germrauschi gemacht. Zeiten dokumentiert, die Forderung sachlich neutral an das LVU geschickt und 2-3 Monate später war das geforderte Geld in voller Höhe auf meinem Konto (jeweils weit mehr als der Flug gekostet hat). Die Höhe ist ja glücklicherweise auch so eindeutig und transpartent geregelt, dass es überhaupt keinen "Verhandlungsspielraum" für das LVU gibt. Flightright klingt im ersten Schritt verlockend, aber dort weiß man eben auch wie einfach diese Forderungen durchzusetzen sind. Das für x% Provision im großen Stil zu machen ist sicher ein lukratives Geschäft, aus Verbrauchersicht aber eigentlich überflüssig. Allerdings gibt es sicher auch Verbraucher die davor zurückschrecken sich mit einer "großen bösen Airline" anzulegen, insofern ist es am Ende dann doch gut, dass diese Passagiere dann mit Flightright einen Partner haben, der ihnen ihre Ängst nimmt und immerhin den größten Teil des Geldes weitergibt.

Seite 6 von 6 ErsteErste ... 456

Ähnliche Themen

  1. GC Werbung auf Thomas Cook Flieger
    Von TC 490 im Forum Flughafen Gran Canaria
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.09.2013, 22:30
  2. Mit dem Bus vom Flieger
    Von Kikidie im Forum Smalltalk
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.05.2012, 20:17
  3. Der Flieger wartet!
    Von kuehnetec im Forum Smalltalk
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 26.11.2011, 22:01
  4. low cost Flieger sollen 1. Koffer gratis transportieren
    Von queru im Forum Flughafen Gran Canaria
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 29.06.2011, 12:58
  5. Katze im Flieger
    Von Nadja im Forum Tiere und Pflanzen
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 15.11.2008, 19:13

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •