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Thema: Für jene die bisher ihre ausländische Rente nicht in Spanien versteuerten

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  1. #1
    Insider Avatar von thomas
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    das klingt für mich so, das ich meine bereits in DE besteuerte Rente (falls ich die noch erlebe und bekomme) in ES noch einmal versteuern muss ?

  2. #2
    Insider
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    Gibt es die Möglichkeit sich auch auf deutsch über die aktuelle Lage zu informieren? Oder kann mal jemand die Eckdaten nennen? Gibt es Grenzen?

  3. #3
    Insider
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    Zitat Zitat von thomas Beitrag anzeigen
    das klingt für mich so, das ich meine bereits in DE besteuerte Rente (falls ich die noch erlebe und bekomme) in ES noch einmal versteuern muss ?
    Ich denke, dass es so nicht ist bzw. so nicht sein muss. Hier meine persönliche Meinung dazu (ohne Gewähr und selbstverständlich stellt dies keine Rechtsauskunft dar):

    Bisher war eigentlich alles sehr einfach: Wer in Spanien lebt zahlt die Steuer z.B. auch auf Einkommen durch Rentenbezüge aus Deutschland in Spanien und in Deutschland fällt nichts an. Von Deutschland wurde auch keine Quellensteuer abgezogen.

    Nun gibt es wohl eine neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien welches am 18. Oktober 2012 in Kraft trat und das sieht vor, dass Neurentner ab 2015 5% und ab 2030 10% ihrer deutschen Rente in Deutschland versteuern müssen. Die in Deutschland in Form einer Quellensteuer einbehaltenen Beträge werden in Spanien durch Steueranrechnung berücksichtigt, falls das Welteinkommen dort versteuert wird.

    Daraus entnehme ich, dass sofern man in Spanien eine Einkommensteuererklärung machen muss, man keine Nachteile hat, da wohl die in DE abgezogene Quellensteuer angerechnet wird. Sofern man in Spanien keine Einkommensteuererklärung machen muss, dann scheinen die 5% bzw. 10%-ige Quellensteuer die in DE abgezogen wurden verloren. (Ich gehe jedoch davon aus, dass jemand der nicht gerade mit 20 Jahren von DE nach ES ausgewandert ist, soviel Rente aus DE beziehen wird, dass er bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien auf jeden Fall verpflichtet wäre eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben und insofern käme es dann zu keiner Doppelbesteuerung).

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