Es scheint selbst unter den Profis ein ziemliches Durcheinander zu herrschen ab welchen ausländischen Renteneinnahmen ein in Spanien lebender eine spanische Einkommensteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen muss. Die Auskunft die mir des öfteren zu Ohren gekommen ist war die, dass man bis 22.000 Euro nicht verpflichtet wäre eine abzugeben.

Zu dieser Summe hier meine Meinung: Die richtige ist 11.200 Euro.

Wer eine andere Auskunft bzgl. dieses „Freibetrags“ bekommen hat sollte sich möglicherweise noch weitere Meinungen einholen.

Hier 4 Beispiele wenn die einzigen Einkünfte die genannten Rentenzahlungen wären:
1. Spanische Rente 22.000 Euro (Nur 1 Zahler). Nicht verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.
2. Spanische Rente 10.000 Euro + deutsche Rente 2000. Verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen über beide Renten spanische und deutsche.
3. Nur Rente aus Deutschland: ab 11.201 Euro. Verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.
4. Nur Rente aus Deutschland: unter 11.200 Euro. Nicht verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.

Unter Renten verstehe ich private Renten (Also wer in der Privatwirtschaft gearbeitet hatte) nicht etwa Pensionen für Personen die im öffentlichen Dienst gearbeitet hatten (Das wäre dann ein völlig anderes Thema).

Für detailliertere Auskünfte zu diesem Thema stehe ich nicht zur Verfügung. Dieses posting soll, wie gesagt, nur dazu dienen, jene Leute die möglicherweise eine andere Auskunft als 11.200 Euro bekommen haben darauf hinzuweisen, dass sie sich nicht auf der sicheren Seite fühlen sollten sondern, sofern sie dies möchten, weitergehende fachkundige Auskunft einzuholen.