Hier in AT ist es ja so, dass die Haftpflichtversicherung jedenfalls mal in Vorleistung geht, dann aber vom Zulassungsbesitzer regressiert. Der Lenker sofern nicht Zulassungsbesitzer wird meines Wissens nach im Wege des Schadenseratzes herangezogen.
Allerdings ist diese Regresssumme in der Höhe begrenzt.
Die Vollkasko ist ja nur für den Schaden am eigenen Fahrzeug da.
Ich kann mir Vorstellen, dass die dann überhaupt nicht leistet.