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Thema: Haftung des Fahrzeughalters bei betrunkenen Fahrern

  1. #1
    Insider
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    Haftung des Fahrzeughalters bei betrunkenen Fahrern

    Ich lese gerade in einer Zeitung das Ergebnis einer Umfrage in Bezug auf betrunken autofahren.
    Während 35% der Befragten wussten, dass die Versicherung des Fahrzeugs nicht haftet wenn der Fahrer betrunken war, so wussten 80% der Personen nicht, dass der Fahrzeughalter im Falle eines Verleihens seines Autos an einen anderen und der dann betrunken einen Unfall baut, ebenfalls für die Schäden aufkommen muss, sofern der Fahrer insolvent ist, selbst wenn das Auto Vollkasko versichert ist.

  2. #2
    Insider
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    Hier in AT ist es ja so, dass die Haftpflichtversicherung jedenfalls mal in Vorleistung geht, dann aber vom Zulassungsbesitzer regressiert. Der Lenker sofern nicht Zulassungsbesitzer wird meines Wissens nach im Wege des Schadenseratzes herangezogen.
    Allerdings ist diese Regresssumme in der Höhe begrenzt.
    Die Vollkasko ist ja nur für den Schaden am eigenen Fahrzeug da.
    Ich kann mir Vorstellen, dass die dann überhaupt nicht leistet.

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