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Thema: Zweitwohnsitz Playa del Ingles

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider Avatar von Stephan1
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    Nur zur Klarstellung. Im deutschen Meldegesetz heißt es "wenn die Wohnung regemäßig zum wohnen und schlafen" benutzt wird muss man sich dort anmelden. Wenn eine Wohnung also bezugsfähig ist aber nicht durch mich bewohnt wird darf ich sie nicht als Wohnsitz melden.

  2. #2
    Insider Avatar von doble-siete
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    Nur zur Klarstellung. Die Ursprungsfrage ist eine rein steuerrechtliche. Solche Fragestellungen sind nach meiner Erfahrung mit reiner Logik oder Bezügen zum deutschen Melderecht nicht zu erfassen.

    Empfehle daher auch, dort wo die Haupteinnahmequelle liegt, einen Steuerberater mit europarechtlichem Hintergrund zu suchen.
    Läufst Du noch oder gleitest Du schon?

    SEGWAY

  3. #3
    Insider Avatar von doble-siete
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    Läufst Du noch oder gleitest Du schon?

    SEGWAY

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