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Thema: Zweitwohnsitz Playa del Ingles

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Zweitwohnsitz Playa del Ingles

    Hallo liebe Freunde,

    nachdem meine Frühpension durch ist, möchte ich gerne einen Zweitwohnsitz in Playa del Ingles begründen und die meiste Zeit des Jahres
    dort verbringen.
    Mein Mann hält hier in Berlin die Stellung in unserer gemeinsamen Wohnung.

    Muss ich mich dann auch bei den spanischen Behörden anmelden?
    Ist es besser wenn ich mich als Resident anmelde?

    Was bedeutet die 180 Tage-Frist?

    Ich hoffe hier gibt es einige erfahrene Mitglieder die mir ein paar Tipps geben können :-)

    Danke und viele Grüße,
    Uwe

  2. #2
    Inselfan
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    Ich plane selbst demnächst auf die Insel zu kommen. Ich kann Dir leider nicht viel dazu sagen. Aber ich denke mal es ist besser sich anzumelden. Wir sind ja schließlich deutsche und in dieser Frage ganz korrekt. :)

  3. #3
    Insider
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    Frühpension? Beamte? D.h. Vollversteuerung der Pension. Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien! Das wird kompliziert. Da braucht Ihr einen guten Steuerberater. Und zwar vor der Übersiedlung. Es würde mich nicht überraschen, wenn die Lösung des Pendelns, mal für 2 mal für 3 Monate aufs Inselchen ohne Ummeldung im Endergebnis die billigere Variante ist. Und ein Auto lässt sich immer mal für ein paar Wochen anmieten, während die Arzttermine und Gesundheitschecks in D anstehen.

  4. #4
    Insider
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    Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Spanien/Deutschland ist die deutsche Beamtenpension am Ort des Bezugs, also in D zu versteuern. Alle weiteren Einnahmen aber in Spanien (wenn Sie dort steuerlich erfasst sind).
    Mit dem (Nicht!)-Anmelden halte ich es wie im Vorbeitrag beschrieben.
    Ich habe von Bekannten schon erlebt, dass sie nach Anmeldung in ES, in einen steuerlich Wust gerieten, da die spanische Finanzbehörde Feinheiten des DBA nicht anwenden wollten. Und ein Prozess gegen diese, wenn sie z.B. die Beamtenpension nochmal besteuern, ist ein jahrelanges Ärgernis.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Hallo zusammen,
    habe mal eine Frage zur 90/ 180 Tage Regelung, z.B.:
    ich fliege am 01.05. auf die Insel, also endet die 180 Regelung am 28.10.
    bleibe vom 01.05. bis 30.06. = 60 Tage
    komme zurück am 28.09. bis 28.10. = 30 Tage
    Ist meine Rechnung richtig? Und wie lange muss ich nun in Deutschland bleiben, damit die Rechnung wieder von vorne beginnen kann?
    Oder anders gefragt: wann darf ich nun wieder einreisen?

    Habe viel im Internet recherchiert, leider nix gefunden. Vielleicht weiss das jemand von Euch

    LG schnuffe

  6. #6
    Admin Avatar von felin
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    Die 180 Tage Aufenhalt beziehen sich nur "am Stück".
    Wenn Du also die Insel/Land verlässt und danach wieder einreist, beginnt die Rechnung von vorn.
    Sicherheitshalber immer Ticket aufheben.

  7. #7
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    ah ok, ich darf 180 Tage am Stück bleiben, nach Hause fliegen und theoretisch am nächsten Tag wieder einreisen.
    Bei dieser Regelung müsste ich mich auch nicht in ES anmelden.

  8. #8
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    Ich glaube, dass das mit den 180-Tage-Blöcken und und der kurzfristigen Ausreise so nicht stimmt.
    Meines Wissens gilt für die Berechnung das Kalenderjahr/Steuerjahr. Und wenn in diesem Zeitraum die Anwesenheit die Hälfte der Jahresdauer übersteigt (=183 Tage), man in Spanien steuerpflichtig wird.
    Würde man der Argumentation von felin folgen, wäre man in Spanien auch dann nicht steuerpflichtig, wenn man insgesamt zwar 363 Tage dort lebt, diese aber durch ein oder zwei Tage Auslandsaufenthalt "stückelt".

  9. #9
    Insider Avatar von thomas
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    Jetzt wo du es schreibst, fällt mir ein, man könnte ja mal das Bobele (B.Becker) und andere Promis fragen, die alle schon wegen Steuerhinterziehung in dieser Sache vor Gericht standen, deshalb glaube ich, hast du recht

  10. #10
    Insider Avatar von hjb
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    Der Rechtsanwalt:
    http://www.pedrocubasabogados.com/
    hat in der Buschtrommel Nr. 235 - (http://www.buschtrommel.es/)
    eine ausführliche rechtliche Darstellung zum Thema: "Steuerwohnsitz Deutschland oder Spanien" veröffentlicht.

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