Ich glaube, dass das mit den 180-Tage-Blöcken und und der kurzfristigen Ausreise so nicht stimmt.
Meines Wissens gilt für die Berechnung das Kalenderjahr/Steuerjahr. Und wenn in diesem Zeitraum die Anwesenheit die Hälfte der Jahresdauer übersteigt (=183 Tage), man in Spanien steuerpflichtig wird.
Würde man der Argumentation von felin folgen, wäre man in Spanien auch dann nicht steuerpflichtig, wenn man insgesamt zwar 363 Tage dort lebt, diese aber durch ein oder zwei Tage Auslandsaufenthalt "stückelt".