Woher hast du das? Gibt es eine Quelle dazu?
Woher hast du das? Gibt es eine Quelle dazu?
Ich lebe auf Gran Canaria
Wir sind von unserer communidad angeschrieben worden (lasse ich mir morgen übersetzen).Außerdem war am Samstag eine Versammlung in der Anlage Aloe zu diesem Thema.
Es ist tatsächlich etwas im Busch und nicht "Blödsinn":deshalb habe ich ja hier die Frage gestellt,ob sich in anderen Anlagen auch etwas tut.
Wurde hierzu ein Schreiben nur an ausgewählte "Bürger" versendet - es sind doch sicher mehrere Residenten aus dem betroffenen Bereich hier im Forum - und kein allgemeiner Aufschrei?
Ich bin sehr gespannt auf die Übersetzung bzw. den Inhalt des Schreibens.
Aber unmöglich scheint nichts - die Dünen wurden auch schon mal unüberlegt eingezäunt - jetzt liegt der "Zaun-Müll" dort immer noch rum und niemanden scheint es zu stören?
Vielleicht erst einmal eine Begriffserklärung:Communidad ist nicht die Gemeinde (das ist das Ayuntamiento)sondern die Eigentümergemeinschaft die repräsentiert wird durch eine Verwaltungsgesellschaft.Bei uns eine renomierte Anwaltskanzlei.Eine Grobübersetzung habe ich von Miteigentümer erhalten.Da ich aber bei diesem Thema eine wirklich zweifelsfreie Übersetzung für notwendig erachte,werde ich das morgen von einer bei Gericht zugelassenen Übersetzerin machen lassen.
Mir liegt (durch Weiterleitung) eine Email der Firma KSR IMMOBILARIA Immobilien Real Estate, mit folgendem Inhalt vor:
Liebe Kunden,
wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit möchte ich Sie hiermit vorab über eine beunruhigende gesetzliche Entwicklung informieren, die fast alle betreffen kann.
Im Rahmen der seit vielen Jahren in Arbeit befindlichen Weiterentwicklung des seit 1996 existierenden General-Bebauungsplans, der u.a. in den Jahren 2009, 2011 und 2013 für den Süden Gran Canarias bereits einige Veränderungen erfahren hat, ergibt sich aufgrund der Zuweisung der Verantwortlichkeit innerhalb der komplizierten kanarischen Legislation für den Gemeindebereich von San Bartolomé de Tirajana folgendes:
Es soll eine Zusatzklausel verabschiedet werden, die den Modernisierungsplan und das Tourismusgesetz für den Bereich von Bahia Feliz bis Pasito Blanco in der Form einschliessen würde, dass die meisten Anlagen EXKLUSIV (da auf touristisch ausgewiesenem Grund und Boden) für die touristische Vermietung genutzt werden müssen.
Sollte diese anstehende Klausel von der Gemeinde verabschiedet werden, drohen bei Nichteinhaltung Strafen von 30-300.000 €.
Das Eigentum darf weder als 1. noch als 2. Wohnsitz genutzt, noch privat vermietet werden.
Mit anderen Worten, das Eigentum soll Vermietgesellschaften übergeben werden, die über Renovierungen und Zahlung bestimmen können.
Hier ist der Protest jedes Einzelnen und im Kollektiv gefragt. Damit Eigentümergemeinschaften Widerspruch einlegen können, muss zuvor in einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung der Vorstand beauftragt werden, im Namen der Miteigentümer zu widersprechen. Gleichzeitig sollte jeder Eigentümer persönlich Einspruch einlegen.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten und bemühe mich um ein Modell für den schriftlichen Einspruch. Die Einspruchsfrist wurde ursprünglich auf den 25. August 2015 festgelegt, ist aber jetzt um einen Monat verlängert.
Hier wird nicht immer so heiss gegessen wie gekocht, sollte aber dieses Gesetz wirklich zum tragen kommen, bedeutet dies auch einen Wertverlust der Immobilie und hat weitere weitgreifende wirtschaftliche Folgen.
Herzliche Grüsse
Karin-Sybille Rosenfeld