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Thema: Pool defekt - kann ich vorzeitig kündigen?

  1. #1
    Insider Avatar von elke
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    Pool defekt - kann ich vorzeitig kündigen?

    In meiner Bungalowanlage ist seit längerer Zeit der Pool nicht nutzbar. Als ich Anfang November dort einzog, war der Wasserstand etwas niedrig und der Verwalter sprach von einem „Problem mit dem Pool. Zu der Zeit konnte man ihn allerdings noch zum Baden nutzen. Mittlerweile ist er völlig ohne Wasser und es gibt auch keinerlei Informatione, ob und wann er repariert wird. Ich fühle mich getäuscht und würde gerne vorzeitig aus dem Vertrag raus. Meine reguläre Kündigung wären 30 Tage zum 15. 07.16.
    Der Pool gehört zur Anlage und ich empfinde es als einen Mangel, wenn ich ihn nicht nutzen kann. Die Vermieter bestehen auf Vertragserfüllung.
    Ich lebe auf Gran Canaria

  2. #2
    Insider
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    Der Pool ist kaputt nun ja ob man da gleich kündigen kann dürfte schwierig sein.
    Ich würde versuchen vielleicht eine Mietminderung für den wasserlosen Pool rauszuholen.
    Dazu würde ich den Eintrittspreis vom Stadtbad in San Fernando plus Fahrgeld ansetzen 4x wöchentlich.
    Vielleicht bewegt sich dein Vermieter wenn du einen konkreten Vorschlag zur Lösung machst oder
    der Verwalter besorgt auf seine Kosten einen Zugang zu einem Pool in einer anderen Anlage in deiner Nähe.
    Da würde ich immer versuchen eine canarische Lösung zu finden!
    Die Uhren auf dem Inselchen ticken anders es bringt nichts sich aufzuregen so
    kommt man als Quadrado sowieso nicht weiter.
    ->Tranquillo...
    Mfg Andreas

  3. #3
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    343
    Auch der spanische Mietvertrag, sofern korrekt abgeschlossen, enthält die Definition des Mietobjekts (Name und Anzahl der Zimmer, Bad, Abstellraum, Garten usw.). Falls darin nicht ausdrücklich die Mitbenutzung des Pools enthalten ist, sehe ich für eine ordnungsgemäße Kündigung keinen Raum.
    Im Übrigen: Die Empfehlungen von kuehnetec sind das praktikabelste Vorgehen.

  4. #4
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    Wenn der Vermieter auf Vertragserfuellung besteht, soll er ihn auch erfuellen.


    D.h. Appartement mit Pool.
    Das Problem besteht ja nicht seit gestern.

    Ein Spanier haette sich das nicht monatelang gefallen lassen.

    Wenn er den Vertrag nicht erfuellen kann, wuerde ich auf Mietminderung bestehen oder ausziehen.

  5. #5
    Insider Avatar von Residentin
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    Mein Wissenstand ist, dass es hier keine Mietminderungen gibt, kann man nicht mit Deutschland vergleichen, aber vielleicht hat sich was geändert und mein Wissen ist überholt?
    Aber eine gute Idee mit dem Stadtbad in San Fernando, du kannst im Sportbüro, das ist neben dem Rathaus, dir ein Eintrittsband holen für die Dauer so lange du willst. Monatsgebühr ist glaube ich 15 Euro.

  6. #6
    Insider
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    222
    Residentin hat recht, in Spanien ist der Schritt der Mietminderung rechtlich nicht möglich. Das ist eine deutsche Eigenschaft, die es hier nicht gibt. Ein friedliche Lösung ist der einzigste Weg zudem natürlich auch ein faktor, ob der Pool im Vertrag steht oder nicht, wenn nicht dann ist da eh gar nichts zu machen.
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag über Entfaltungsmöglichkeiten :o)
    ***********
    Gran Canaria News / Gay Bungalows Paso Chico
    ***********

  7. #7
    Inselfan Avatar von mark
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    Der Spanier ist schon ausgezogen und hat die letzte Miete nicht mehr gezahlt, die wird dann mit der Kaution verrechnet. Warum sich und anderen Stress machen?

  8. #8
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    304
    ich denke mal elke will aus dem Vertrag raus und sucht eine Möglichkeit. Der Pool ist nur Mittel zum Zweck. Ich glaub das haben einige noch nicht verstanden.

    @ Elke, wenn du mittlerweile was anderes gefunden hast, würde ich meinen Vertrag checken lassen und wenn Dir jemand vom Fach bestätigt das grundsätzlich Chancen
    da sind würde ich kündigen, ersatzweise auch nochmal zum ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen, und dann ausziehen.

    Nicht vergessen die letzte Miete, bei dieser geschichte verlierst du definitiv deine Kaution, das sollte klar sein.

    Mir fällt dazu ein: Gibts in ES eigentlich ne Art rechtsschutzversicherung? Die man bei sowas in Anspruch nehmen kann, falls wirklich mal jemand versucht bei sowas dann etwas einzuklagen?

  9. #9
    Insider
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    Also wenn die Wohnung doch in Ordnung ist und nur der Pool nicht benutzbar ist verstehe ich das Problem nicht so ganz. Wenn man gerne schwimmt, ist doch der Vorschlag von Residentin eine gute Möglichkeit. Man wohnt doch in der Wohnung und nicht im Pool. Außerdem ist es sicher auch nicht weit zum Meer. Interessant wäre, ob die Poolbenutzung auch überhaupt wirklich ausdrücklich zum Mietgegenstand genannt wird, d.h. im Mietvertrag steht. Also nicht, daß in der Anlage ein Pool vorhanden ist, sondern daß die Nutzung dessen durch die Mieterin der Wohnung ein Bestandteil des Mietpreises ist.

  10. #10
    Insider Avatar von martin1
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    Mit dieser deutschen Denkweise wird Elke in Spanien sicher nicht glücklich!

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