Auch der spanische Mietvertrag, sofern korrekt abgeschlossen, enthält die Definition des Mietobjekts (Name und Anzahl der Zimmer, Bad, Abstellraum, Garten usw.). Falls darin nicht ausdrücklich die Mitbenutzung des Pools enthalten ist, sehe ich für eine ordnungsgemäße Kündigung keinen Raum.
Im Übrigen: Die Empfehlungen von kuehnetec sind das praktikabelste Vorgehen.