Also wenn die Wohnung doch in Ordnung ist und nur der Pool nicht benutzbar ist verstehe ich das Problem nicht so ganz. Wenn man gerne schwimmt, ist doch der Vorschlag von Residentin eine gute Möglichkeit. Man wohnt doch in der Wohnung und nicht im Pool. Außerdem ist es sicher auch nicht weit zum Meer. Interessant wäre, ob die Poolbenutzung auch überhaupt wirklich ausdrücklich zum Mietgegenstand genannt wird, d.h. im Mietvertrag steht. Also nicht, daß in der Anlage ein Pool vorhanden ist, sondern daß die Nutzung dessen durch die Mieterin der Wohnung ein Bestandteil des Mietpreises ist.