Ich reime mir die Sache zusammen: Nachdem du schreibst, dass du dir wegen 180 Euro keinen Kopf machst, gehe ich davon aus, dass du dem Notar nicht beweisen konntest, dass du resident bist und ergo wurden dir als Steuerausländer 3% vom Kaufpreis als Anzahlung für den möglicherweise zu versteuernden Gewinn abgezogen.

Es fallen die Sachen an die ich weiter oben geschrieben habe, egal ob resident oder nicht resident.
Die Plusvalía „Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana" zahlt der Verkäufer (ausser wenn der Käufer es freiwillig übernimmt, das müsste dann aber in der Notarurkunde drinstehen) und wenn mit der „Grunderwerbsteuer“ der „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ gemeint ist, so zahlt diese der Käufer, ohne dies bekommt er die Garage nicht ins Grundbuch eingetragen.

In Bezug auf den Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufspreis liegt es an dir zu entscheiden ob du das Mod. 210 nimmst (für Steuerausländer) oder das Modell 100 (für Steuerinländer).
Achtung! Das bedeutet nicht, dass ich behaupte du musst den Gewinn versteuern, jedoch solltest du dich darüber informieren ob du es musst oder nicht.

Wo aber die Summe 2000 Euro herkommen, kann ich mir auch nicht vorstellen.