Das ist zwar ein bißchen ein anderes Thema, aber ich denke, daß das eine Verordnung der Gemeinde ist, aber daß ich trotzdem nach dem Gesetz das Recht habe, mir auszusuchen, mit wem ich fahren möchte bzw. welchem Fahrer ich mein persönliches Vertrauen schenke. Damit kann ich zu einem Taxifahrer in der Reihe gehen und ihm sagen, daß ich eine Beförderung durch ihn wünsche. Da Taxifahrer eine Beförderungspflicht haben ( es sei denn, ich bin betrunken o.ä.) muß er dann meinem ausdrücklichen Wunsch nach Beförderung nachkommen.
In Deutschland ist es definitiv so. Ob es auf GC auch so ist, werde ich im Herbst bei der Taxicooperative nachfragen.