Eine Tante ist gestorben und ihr Bruder (lebt in D) erbt ein Haus auf GC. Was muss oder kann man machen, damit es nach dem deutschen Erbrecht behandelt wird? Oder geschieht das automatisch? Das glaube ich nicht, denn in Spanien gilt ja, dass die Kinder erben und nicht die Ehefrau. Könnt ihr da Auskunft geben? Wisst ihr was? Oder muss ich sofort zum Notar?