Ich hatte mich in den letzten Tagen informiert. Da hieß es, dass Immobilien in der Comunidad versteuert werden, wo diese sich befinden. Und auch - wie du TC 490 - gelesen, dass ansonsten der Ort gilt, wo die Person als letztes gelebt hat. Das heißt Bargeld wird in Andalusien und die Immobilie dort, wo sich die Immobilie befindet. Auch las ich, dass bis zu einer Steuer von 55.000€ nur 0,01% gezahlt werden müssen. Das gelte für die Steuerklassen I - III und nicht wie sonst nur für I + II. Das gilt übrigens seit dem 1.1.2021.

Die Erbschaftsannahme ist erst nächste Woche, aber genau an dem Tag ist auch der letzte Tag der 6 Monate, in denen normalerweise die Steuer bezahlt werden muss. Die Ratenzahlung wird beantragt und die fehlende Auskunft war wegen Überlastung.

Ich meinte die Ratenzahlung für die Höhe der Erbschaftssteuer, die man ja in Raten zahlen kann. Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für Notar, Asesoria, Grundbucheintragung, plusvalía etc. Das sind also getrennte Sachen.