Ob sich das spanische Recht aushebeln lässt, da habe ich jetzt mal Bedenken. Gerade die 15 Tage Frist wird da aber ganz erheblich dazwischenfunken.
Mit einem spanischen Testament ist das wesentlich abgesicherter.
Und es nicht nur der Pflichtteil.
Wenn es z.B. ein Gemeinschaftskonto gab und die Bank das "Certificado de últimas voluntades" haben will und man es nicht vorlegen kann, sind erst mal 50% der Einlage eingefroren.