Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.
Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".