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Thema: Testament --> Information für Residenten

  1. #31
    Admin Avatar von felin
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    Hast eine PN

  2. #32
    Insider Avatar von Reisebär
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    Moin,
    hier kannst du dir online einen Termin beim Finanzamt Maspalomas machen.
    https://www2.agenciatributaria.gob.e...Identificacion
    Weißt du wo das ist?
    https://www.google.com/maps/place/Ad...vZmZpY2U?hl=de

  3. #33
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    Weißt du zufällig, ob sie dort deutsch sprechen? Keine Voraussetzung, aber wäre schön. Ich muss mich jetzt erstmal durch die Webseite übersetzen, wenn ich es richtig verstand, ist für mein Anliegen kein Termin in Vecindario frei. Dann würde ich es im Süden versuchen.

  4. #34
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    so, Termin gemacht, mal sehen, was ich in Erfahrungen bringen kann. :-)

  5. #35
    Insider Avatar von Reisebär
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    Hola Gordita,
    ich war letztens dort wegen dem Cl@ve.
    Da hat keiner deutsche gesprochen.
    Wünsche dir viel Erfolg.

  6. #36
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    Laut diesem Artikel https://www.abogadosyherencias.com/i...-y-donaciones/

    "Deberás presentar el impuesto en la Comunidad Autónoma donde haya tenido el fallecido su última residencia habitual."

    muss die Erbschaftssteuer in jener Comunidad Autónoma präsentiert und ergo gezahlt werden wo der Verstorbene seinen letzten normalen Wohnsitz in Spanien hatte.

    Wenn er keinen Wohnsitz in Spanien hatte soll das gelten:

    "Si el fallecido no ha tenido residencia habitual en España, el lugar de presentación será:

    La Delegación de Hacienda de Madrid.
    Si alguno o todos los herederos tienen residencia habitual en España, en la Comunidad Autónoma donde resida alguno de ellos."

    entweder das Finanzamt Madrid oder wenn einer oder alle Erben einen festen Wohnsitz in Spanien haben, jene Comunidad Autónoma wo irgendeiner von ihnen wohnt.

  7. #37
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    Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
    Nun geht es um die Erbschaftssteuern. Da kann ich den Betrag in Raten innerhalb von drei Jahren abbezahlen. Die Ratenzahlung wird von der Asesoria beantragt. Das ist auch soweit klar. Nun kommen meine Fragen.

    Die Steuern muss ich in Sevilla zahlen, weil die Erblasserin in Sevilla lebte. Was ich mich frage, ist, wohin ich das Geld überweisen muss oder, wenn es abgebucht wird, wo (Webseite?) ich Bescheid geben kann, wenn ich eine Sonderzahlung leisten möchte. Oder kann ich hier zum Finanzamt gehen und um Auskunft bitten? Ich weiß nur nicht, ob die sich hier mit dem System in Andalusien auskennen, weil die Gesetze ja pro Bundesland unterschiedlich sind.

    Bei normalen Steuern bekommt man ja Bescheid, was bei den Erbschaftssteuern nicht so ist. Leider bekomme ich von der Asesoria hierzu keine Auskünfte, aber ich muss in einer Woche schon einen Teil überwiesen haben, deshalb eilt das alles ein wenig.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, wo ich mich erkundigen kann.
    Was ich nicht verstehe, zumindest wenn der Teil den du überweisen sollst mit der reinen Erbschaftssteuer zu tun haben soll, ist:
    Warum kann die Asesoría keine Auskunft geben? Ich gehe davon aus, dass die Erbschaftssteuer irgendjemand beantragt haben muss und das sollte doch wahrscheinlich deine Asesoría gewesen sein. Desweiteren gehe ich davon aus, dass eine Ratenzahlung dieser Steuer erst vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden muss und deshalb müssten ja Unterlagen dazu da sein (Antrag und Entscheidung). Weiterhin gehe ich davon aus, dass man die Erbschaftssteuererklärung erst machen kannst wenn du notariell das Erbe angenommen hast. Kann es also sen, dass diese Teilzahlung von der du sprichst evtl. etwas anderes ist wie z.B. Anzahlung Kosten Asesoría, Notaría und evtl. Dolmetscher?

  8. #38
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    Ich gehe davon aus, dass deine Asesoría (sofern sie es nicht selbst machen kann) nach dem Notartermin eine Asesoría in Andalusien beauftragen wird damit diese die Erbschaftssteuer dort abwickeln. Sollte das nicht so sein: ich habe schon mehrmals bei solchen Fällen außerhalb der Kanaren diese Asesoría beauftragt, die arbeiten soweit ich weiß spanienweit. https://www.gestoriapons.com/

  9. #39
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    Ich hatte mich in den letzten Tagen informiert. Da hieß es, dass Immobilien in der Comunidad versteuert werden, wo diese sich befinden. Und auch - wie du TC 490 - gelesen, dass ansonsten der Ort gilt, wo die Person als letztes gelebt hat. Das heißt Bargeld wird in Andalusien und die Immobilie dort, wo sich die Immobilie befindet. Auch las ich, dass bis zu einer Steuer von 55.000€ nur 0,01% gezahlt werden müssen. Das gelte für die Steuerklassen I - III und nicht wie sonst nur für I + II. Das gilt übrigens seit dem 1.1.2021.

    Die Erbschaftsannahme ist erst nächste Woche, aber genau an dem Tag ist auch der letzte Tag der 6 Monate, in denen normalerweise die Steuer bezahlt werden muss. Die Ratenzahlung wird beantragt und die fehlende Auskunft war wegen Überlastung.

    Ich meinte die Ratenzahlung für die Höhe der Erbschaftssteuer, die man ja in Raten zahlen kann. Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für Notar, Asesoria, Grundbucheintragung, plusvalía etc. Das sind also getrennte Sachen.

  10. #40
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    Ich werde berichten, wie es weitergeht.

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