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Thema: Testament --> Information für Residenten

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  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Testament --> Information für Residenten

    Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
    Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.

    Für Hinterbliebene: Das Testament, "Certificado de últimas voluntades" MUSS bis maximal 15 Tage nach dem Tod beantragt sein !!!
    Sollte nach einem Todesfall, z.B. von der Bank und Behörden das Zertifikat "Certificado de últimas voluntades" gefordert werden, kann man es im Registro Civil in Las Palmas gegen Vorlage seiner Residencia + Passport und dem "Certificado de defuncion" beantragen.
    Dieser Antrag ist nicht weiter schwierig auszufüllen, es werden nur die Daten (Wohnort + Name des Verstorbenen, sowie die eigenen) benötigt. Die Antragsgebühr beträgt 3,70 Euro und kann man in der Bank gleich neben dem Amt einzahlen.
    Das Zertifikat: "Certificado de defuncion" erhält man vom Bestattungsinstitut, übrigens mit je 3 nationalen und 3 internationalen Totenscheinen.

    Vor Antragstellung muss man auf dem Rathaus im "Oficina de Estadística" den Verstorbenen "Baja" melden, auch hierfür braucht man seine Residencia + Pass sowie das Certificado de defuncion + Totenschein.

    Alle Mitarbeiter, egal ob im Rathaus, Gericht etc. sind extrem freundlich und auch hilfsbereit in dieser Situation, keine Scheu.

    Das Büro, wo man das "Certificado de últimas voluntades" beantragt ist hier: Calle Reyes Catolicos 47
    http://www.google.de/maps/@28.098281...2!8i6656?hl=es

  2. #2
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    Hallo!

    Kleine Ergänzung. EU-Bürger haben die Möglichkeit zu bestimmen, dass auch ihr Heimatrecht gilt, d.h. ein auf GC lebender Deutscher kann durch Testament regeln, dass deutsches und nicht spanisches Recht zur Anwendung kommen soll (Art 22 EU-ErbVO) .
    Bevor man sich vorschnell festlegt, rate ich, sich vorher bei einem erbrechtlich versierten Anwalt schlau zu machen. Denn spanisches Recht kann durchaus von deutschem Erbrecht abweichen. Dazu fällt mir ad hoc die Frage nach dem Pflichtteil ein.

  3. #3
    Admin Avatar von felin
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    Ob sich das spanische Recht aushebeln lässt, da habe ich jetzt mal Bedenken. Gerade die 15 Tage Frist wird da aber ganz erheblich dazwischenfunken.
    Mit einem spanischen Testament ist das wesentlich abgesicherter.
    Und es nicht nur der Pflichtteil.
    Wenn es z.B. ein Gemeinschaftskonto gab und die Bank das "Certificado de últimas voluntades" haben will und man es nicht vorlegen kann, sind erst mal 50% der Einlage eingefroren.

  4. #4
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    Hallo felin!

    Genau deswegen sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Zum Thema "Aushebeln" habe ich den einschlägigen Artikel zitiert. Näheres dazu: http://www.europarl.europa.eu/RegDat...)510003_DE.pdf

    Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von 30° Beitrag anzeigen
    Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.
    So sieht es aus.

    Und mein Eingangssatz war:
    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
    Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.
    Du kannst mir glauben, der / die Hinterbliebene hat in dieser Situation mit ganz anderen Problemen fertig zu werden, da wäre ein hiesiges Testament vorher zu machen ein Kinderspiel gegen.

  6. #6
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    @felin: Das gilt nicht nur auf GC, sondern auch in D. Ich stimme dir voll und ganz zu . Ein notarielles Testament ist schon was Feines.

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    Ja natürlich, keine Frage.
    Allerdings wird man hier mit Dingen konfrontiert, die "wir" so als Deutsche mal nicht kennen.
    Das hast dran zu knabbern, ist heftig.

    Da ist der Grund warum ich dieses Thema aufgemacht habe.
    Was erleichtern kann, hilft.

  8. #8
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    Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.

    Nun möchte ich zum juzgado in Telde gehen und mich erkundigen, woran es hängt, denn dem Abogado trauen wir nicht mehr.

    Nun meine Fragen:
    - Wie heißt die Abteilung, die sich mit Erbschaftsangelegenheiten beschäftigt?
    - Wo kann ich in Erfahrung bringen, welcher Richter für unsere Angelegenheit zuständig ist? Denn ich weiß nur Telde.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Gern auch mit einem Link oder anderen Informationen. Mein Spanisch ist noch nicht so gut, dass ich telefonisch etwas klären könnte, deshalb möchte ich vorbeifahren und direkt vor Ort nachfragen.

    gordita

    p. s.
    Ich hoffe, ich bin hier richtig, wenn nicht, sagt mir, in welchem Thread das besser aufgehoben wäre, dann kopiere ich meinen Text dort hinein und lösche es hier. Danke!

  9. #9
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    Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
    Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.
    Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".

  10. #10
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    Das ist sehr hilfreich. Das werde ich erfragen. Danke!

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