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Thema: Testament --> Information für Residenten

  1. #11
    Admin Avatar von felin
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    Bei meiner Angelegenheit war damals Las Palmas zuständig, da lag die Sachlage aber etwas anders.
    Viel Glück!

  2. #12
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    Danke, könntest du mir noch sagen, ob juzgado de instrucción no. 1 oder juzgado de primera instancia no. 1 für Erbschaften zuständig ist? Weißt du das noch?

  3. #13
    Admin Avatar von felin
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    Leider kann ich Dir das nicht genau sagen, vermutlich juzgado de 1. inst. in der Calle Malaga.

    Das war im 1. Gebäude ganz rechts, von dort aus musste ich dann in die Calle Reyes Catolicos (sind 10 min. zu Fuss), dort hatten sie alle nötigen Formulare wegen Erbschaft/Testament usw. Ist ein vollkommen unscheinbares Gebäude, kurz nach der Santander Bank auf der rechten Seite.

  4. #14
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    Danke dir! :-)

  5. #15
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    Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
    Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.
    Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".

  6. #16
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    Das ist sehr hilfreich. Das werde ich erfragen. Danke!

  7. #17
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    Einen weiteren Schritt den du tun könntest um zu sehen ob die Schwester deines Onkels vielleicht schon im Grundbuch eingetragen ist wäre, dass du zum Grundbuchamt der Region gehst wo die Immobilie eingetragen ist. Dort kannst du dir eine "Nota simple informativa" oder ein "Certificado" beantragen (Nota informativa (ca. 10 Euro) ist wesentlich günstiger als Certificado). Daraus könntest du entnehmen ob sie bereits als Eigentümer eingetragen wurde bzw. noch nicht und wenn nein wer dort eingetragen ist. Das ganze kann man auch online machen, sofern du nicht vor Ort bist und zwar hier: registradores.org

  8. #18
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".
    Sehe gerade dass ich überall im Text "Onkel" schrieb. Also hier die Korrektur: Überall wo "der Onkel" steht soll es "seine Schwester" heissen.

  9. #19
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    Danke, TC490, ich habe jetzt erfahren, dass die Aceptación de hereda noch nicht erteilt wurde und ich soll genau deshalb nachfragen. Dass mit dem Grundbuchamt werde ich auch machen, da es ihr vorher schon gehörte und sie es ihrem Bruder schenkte und sich als Wohnungsberechtigt hat eintragen lassen. Zumindest hätte es so erfolgen sollen, als es vor zig Jahren (ich schätze 30) erfolgte. Da er nun vor ihr starb, gilt sein Testament, dass es wieder an sie zurückfällt. Leider haben sie bei der Schenkungsurkunde nicht gleich einen Zusatz eingebaut, dass bei seinem Tod das Haus wieder an sie zurückfällt.

    Da sie von einem Bruder betreut wird, läuft alles über einige Ecken, trotzdem kann ich mir nicht erklären, warum es so lange dauert. Allerdings wollte der Betreuer meiner Tante (ihr Bruder) erst den Wert des Hauses verringern, weil die einen viel zu hohen Preis angesetzt hatten. Das Gutachten liegt aber auch schon seit zwei Jahren vor. Ich war leider nicht in die ganzen Vorfälle involviert und mein Onkel, der meine Tante betreut, ist auch schon 70 Jahre alt. Da kommen die Informationen leider nur häppchenweise. Aber ich habe mir eure Punkte hier notiert und werde mich mal schlau machen, damit ich überhaupt mal erfahre, wie weit das mit dem Erbe ist, woran es krankt, was noch fehlt, usw.

    Erbschaftssteuer fällt nicht an, weil sie zu 100% behindert ist.

  10. #20
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    Ok das alles klingt schonmal nicht mehr so einfach wie es ursprünglich aussah. Nachdem was du schriebst, würde ich an deiner Stelle beim Grundbuchamt anfangen und zwar mit einem "Certificado" und nicht mit einer "Nota simple informativa", damit du sehen kannst wie der aktuelle Zustand der Immobilie ist und vor allem ob das was vor 30 Jahren veraktet (oder abgemacht) wurde überhaupt ins Grundbuch eingeschrieben wurde.

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