Ich habe nun die entsprechende Ordenanza der Stadt (Gemeinde) San Bartolomé de Tirajana aus dem Jahr 2010 gefunden. Ich kann nicht sagen, ob sie so noch gültig ist, geändert wurde, oder oder sie durch ein höher gestelltes Gesetz evtl. ausgehebelt wird, aber ich denke wer sich für sowas interessiert wird beim Installateur oder Rathaus nachfragen.

Hier die Ordenanza ab Seite 23669 https://www.boplaspalmas.net/boletin...0/15-11-10.pdf

Abgesehen von dem was ich bereits heute morgen erwähnte (dass unterhalb der Strandpromenade Costa Canaria keine Zellen installiert werden dürfen) steht da u.a. drin, dass im touristischen Gebiet die Zellen nicht auf Dächern von Bungalows montiert werden dürfen, deren Dächer laut den Baunormen aus Dachziegeln bestehen müssen.

En el suelo urbano turístico, instalación de placas
o paneles no podrán ubicarse en las cubiertas de los
complejos de bungalows cuya normativa urbanística
exija que las mismas estén revestidas con tejas.
Wenn man den ganzen Text durchliest, kann man erkennen, dass man für solche Installationen eine Lizenz vom Rathaus braucht. (Wie gesagt: Sofern das noch aktuell ist).