Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Führerscheinwechsel

  1. #1
    Insider
    Registriert seit
    21.01.2013
    Beiträge
    349

    Führerscheinwechsel

    Bräuchte mal wieder Tipps und Infos von den "Alteingesessenen": Scheinbar darf man den deutschen Führerschen (ohne Verfallsdatum - aber schon das Scheckkartenformat) nur ein halbes Jahr ab Stempel NIE-Nummer benutzen. Nach 6 Monaten muss man dann den Spanischen/Canariaschen Führerschein beantragen, der das `Verfallsdatum`hat. Internet und auch die Behörden vor Ort liefern sehr widersprüchlische Angaben. Und sogar auf der Policia Local bekam ich ein Schulterzucken und den Verweis aufs Trafico.
    Anscheinend verliere ich alle Privillegien (kleines Motorrad und bis 7,5 Tonnen) wenn ich den spanischen Führerschein beantrage. Der Deutsche wird vernichtet. Wer hat das verlässliche Angaben und kann mir helfen? Scheinbar hat es 2013 auch noch so ne Novelle gegeben, weil die canarios den Führerschein immer erneuern müssen und die Deutschen Residenten mussten das eben nicht. Aber gleich D-Führerschein vernichten und nur ES-Führerschein? Angeblich gibts keine Alternativen, obwohl ja der D-Führerschein "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland" ist... würde mich über Infos freuen

  2. #2
    Insider
    Registriert seit
    12.10.2009
    Beiträge
    3.605
    Schau mal hier bei der Fahrschule Klagusch / Lanzarote
    steht einiges auf drei Seiten zum nachlesen:
    http://www.klagusch-sl.com/news---me...ch-seite1.html
    Mfg Andreas

  3. #3
    Insider
    Registriert seit
    21.01.2013
    Beiträge
    349
    Danke dir! Teilweise habe ich das schon gelesen. Das Problem ist wohl, dass die Bestimmungen auf dem Festland anders sind als hier auf den Canaren. Das verwirrt selbst die Deutsche Botschaft und die Behörden hier, wenn man ihnen das Übersetzt *lach. Knackpunkt der Bestimmungen scheint wohl das "Verfallsdatum" zu sein, dass jetzt auch auf den Deutschen EU-Führerscheinen sein muss. Ich hab leider noch keins drauf - das heisst, D-Führerschein ade und nur noch den spanischen... Naja, da muss ich mal durch... Danke nochmal

  4. #4
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Ich weiss nicht, ob das so stimmt Hallo Canarias. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, den deutschen Führerschein gegen einen befristeten (15 Jahre?) deutschen zu tauschen (Verlust oder so), dann gilt die Regelung wohl, das befristete EU-Führerscheine in der ganzen EU auch von den übrigen Mitgliedsstaaten anzuerkennen sind. Da die Kanaren Teil von Spanien sind, müsste das doch auch gelten. M.W. gibt es in D. keine Gesundheitsüberprüfung, lediglich eine Aktualisierung des Fotos, der Daten, was weiss ich?
    Hierüber sagt Klagusch natürlich explizit nichts aus.

  5. #5
    Insider
    Registriert seit
    06.05.2015
    Beiträge
    403
    Zitat Zitat von Hallo Canarias Beitrag anzeigen
    ...Das Problem ist wohl, dass die Bestimmungen auf dem Festland anders sind als hier auf den Canaren......
    Das kann nicht sein! -> Es ist wohl eher die hiesige Auslegung der Bestimmungen!

    Ist noch aktuell KLICK :-)

  6. #6
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Die Antwort des deutschen Konsulats (s. Verweis Wolfgang K.) bestärkt mich eigentlich in meiner Auffassung. Befristet gültige Führerscheine eines EU-Landes müssen von den anderen EU-Ländern anerkannt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nicht mehr als 15 jahre gültig sind - und so sah ja mein Vorschlag aus.

  7. #7
    Nicht mehr aktiv
    Registriert seit
    10.08.2007
    Beiträge
    5.814
    Ich habe vor zwei Jahren den spanischen Führerschein beantragt. Alles ist eingetragen worden, also man verliert nicht eine Fahrerlaubnis zB. kleines Motorrad. Mir ist nur aufgefallen, dass C1 und C1E nur fünf Jahr gültig ist und keine 10 Jahre.

  8. #8
    Insider
    Registriert seit
    06.05.2015
    Beiträge
    403
    Zitat Zitat von diuiv Beitrag anzeigen
    .......Mir ist nur aufgefallen, dass C1 und C1E nur fünf Jahr gültig ist und keine 10 Jahre.
    Ist in DE auch so - klick

    und wenn es schon ein spanischer Führerschein sein muss, dann die periodischen Gesundheitschecks alle .... Jahre
    und im Alter nochmals kürzer ....... :-( nicht vergessen
    - diese werden ab C1 ... recht kostspielig wenn man's nicht braucht (insbesondere bei den älteren Mitmenschen, die damals automatisch C1 bekamen- sie gelten in ES als Berufskraftfahrer!

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •