Da blättere ich in einer Automobilzeitschrift und lese, dass der Fahrer eines Kfz., der eine Sehhilfe benötigt, in Spanien gleich noch ein Ersatzmodell mit sich führen muss, andernfalls sei ein "Knöllchen" fällig.

Das hat mich dermaßen überrascht, dass ich das Problem mal gegoogelt habe und siehe da: Es scheint zu stimmen.

Nur so mal am Rande für diejenigen, die mit dem Wagen unterwegs sind.