Nach Art. 2 DSGVO Abs. 2c findes die DSGVO keine Anwendug für personenbezogene "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten". Das heißt, für Hobbyfotos findet nur das Recht am eigenen Bild wie bisher auch Anwendung. Nur wenn werbliche oder finanzielle Gründe hinter den Aufnahmen stehen, greift auch der Datenschutz.

Hallo Thomas...das habe ich so im Netz gefunden...ich weiß nicht ob es stimmt

viele Grüße aus MG sendet Frank