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Thema: Poolabgrenzungen

  1. #1
    Insider Avatar von thomas
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    Poolabgrenzungen

    In unserer Anlage wurde jetzt ein Zaun mit Türen als Schutz für Kinder um den Pool gezogen, das wäre seit einem Jahr Vorschrift.
    Ist da was Wahres dran? Schön sieht es nämlich nicht aus

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Ja, ist Vorschrift. Ab einer bestimmten Anzahl ab Wohneinheiten.

  3. #3
    Insider Avatar von thomas
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    Wir haben 15 Appartements, und man sieht diese Abgrenzungen bisher sehr selten, in großen Anlagen hab ich die noch gar nicht gesehen

  4. #4
    Insider
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    thomas, da denke ich, kann ich dir weiterhelfen. Felin hat nach der aktuellen Rechtslage vollkommen richtig geantwortet. In unserer kleinen Anlage besteht die Abgenzung des Pools seit etwa einem Jahr, in der Anlage mit fast 70 Eigentümern hat es die E-Versammlung im April diesen Jahres als vordringliche Maßnahme nun beschlossen. Dem Vernehmen nach ist es schon seit etlichen Jahren eigentlich Vorschrift soweit keine Schwimmaufsicht gestellt wird.
    Mein Fazit: Je größer die Anlage (soweit nicht in einer Hand) umso zögerlicher die Umsetzung - sage keiner, dass dies nur auf den Kanaren so ist.

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Sollte seit 2004 Pflicht sein, also "zeitnah" umgesetzt.....

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