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Thema: KFZ mitbringen oder in GC neu kaufen?

  1. #1
    Inselfan
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    KFZ mitbringen oder in GC neu kaufen?

    Hallo zusammen,
    unser Umzug nach GC wird gerade geplant und es stellt sich die Frage, ob wir unser Fahrzeug (SUV, 2 Jahre alt) im Container mitbringen (dann 40Fuss, statt 20Fuss-Container, Ummeldung, spanische Papiere, Anmeldegebühr, etc.), oder ob wir den in D verkaufen und uns vor Ort einen neuen kaufen sollen.
    Wie sind eure Erfahrungen? Was kosten Neuwagen im Vergleich zu D? Gibt es Jahreswagen?
    Wir hängen emotional nicht an dem Fahrzeug, es ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung...

    Bin gepannt auf die Antworten!
    Liebe Grüße,
    Doc

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Wenn Du Dir hier einen Neuwagen kaufen würdest, erspart Dir das natürlich ne Menge Rennerei.
    Anmeldung beim Neuwagen übernimmt das Autohaus.
    Aber.... dafür muss Du hier erst angemeldet sein. Heißt, Du brauchst Deine NIE, Residencia, und Empadronamiento.
    Zum Trafico musst Du aber trotzdem, Deinen Führerschein eintragen lassen oder den spanischen beantragen, sowie Gesundheitszertifikat.
    Wenn Du den DE-Führerschein behalten willst, auf jeden Fall die neueste Version noch in DE organisieren.
    -Dein Pass muss noch mindestens 1 Jahr Gültigkeit haben.-

  3. #3
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    Natürlich ist es ein wenig Rennerei, wie das halt so ist, wenn man umzieht. Aber wegen des Autos sind es ja nur ein paar zusätzliche Wege, wie @felin schon ausführte. Zudem würde ich immer auch überlegen, was mir die Rennerei wert ist. Ein Auto verkauft man gebraucht immer unter Wert. Die Autos auf Gran Canaria sind teurer als in D, zumindest bei den Marken, die ich mir anschaute. Gerade bei den gebrauchten Autos. Mit anderen Worten du verkaufst (auf den Wert bezogen) mit Verlust und Kaufst (auf den Wert bezogen) teurer ein. Wenn es nicht aufs Geld ankommt, dann mach das so, allerdings muss du auch noch die Kosten der Überfahrt zahlen.

  4. #4
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    Was ich vergessen habe. Um ein Auto zu kaufen wäre es gut mobil zu sein, da du dir ja vermutlich ein paar Autohäuser anschauen würdest. Ummelden musst du dein mitgebrachtes Auto erst nach einem halben Jahr. Du hättest also Zeit und sofort ein Auto, was gerade bei der vielen Rennerei am Anfang viel Wert ist.

  5. #5
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    Entschuldige felin, dass ich dir wiederspreche. Haben uns vor zwei Monaten einen Gebrauchten gekauft. Gestoria über den Verkäufer und außer einer Kopie des Perso und der NIE (ebenfalls Kopie) war gar nichts weiter erforderlich -außer die Gestoria erhielt mit allen Gebühren knapp 200 Euro + TÜV-Abnahme-Gebühr von ca 35,00 Euro, da neuer TÜV auf unseren Wunsch war, alles innerhalb einer Woche erledigt. Wollten nichtmal einen Nachweis über unsere Adresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis). Habe als Pensionär meinen deutschen Führerschein vor 3 Monaten in einen EU-konformen, sprich zeitlich befristeten, in D freiwillig umgetauscht. Kann ja mal was verloren gehen. So bleibt mir derzeit Ummeldung und damit später eine ärztliche Untersuchung nach spanischen Gesetzen erspart.

  6. #6
    Admin Avatar von felin
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    Kein Problem, nur erkläre mir dann bitte, wie kommt Deine Adresse in die Autopapiere? Weder im Perso noch bei der NIE steht die Adresse drin.

    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    Habe als Pensionär meinen deutschen Führerschein vor 3 Monaten in einen EU-konformen, sprich zeitlich befristeten, in D freiwillig umgetauscht. Kann ja mal was verloren gehen. So bleibt mir derzeit Ummeldung und damit später eine ärztliche Untersuchung nach spanischen Gesetzen erspart.
    Wenn Du hier gemeldet bist und einen eigenen Wagen fährst der hier gemeldet ist kommst Du nicht um die ärztliche Untersuchumg herum.

  7. #7
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    Zur Klarstellung, ich bin kein Resident, da wir nur ca 4 -5 Monate hier auf GC weilen und das auch nicht am Stück - siehe länger als 3 Monate.

  8. #8
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    Kenne einige Deutsche, die hier überwiegend wohnen. Residentenstatus? mit deutschem Zeitführerschein, also EU-konform, lebensälter bisher null-Problemo.

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    Ich rede auch nicht über Touris, sondern wer hier lebt oder es möchte.
    Zitat Zitat von DocRock Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    unser Umzug nach GC wird gerade geplant ...
    Wenn jemand in DE gemeldet ist kann er hier 180 Tage rumgurken wie er/sie will.
    Danach ist es Gesetz, wer sich nicht dran hält, ist mir vollkommen wurscht.

    Ich habe mir hier einen Wagen gekauft und weis welche Papiere der Händler benötigte.
    Vor Kauf eines Gebrauchten unbedingt vorher über´s Trafico abklären lassen, ob eine Strafe anhängig ist vom Vorbesitzer. Wenn ja, Finger weg.

  10. #10
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    Anfrage an das Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria - Oktober 2015
    Vorgang sollte also noch aktuell sein!

    Es gibt viel Unterschiedliches zum deutschen befristeten Führerschein von Residenten in Spanien im Internet zu lesen. Nur ist mir daraus nicht unmissverständlich klar geworden, wann, wie, was - es wird einfach noch zu viel mit den "grauen und rosafarbenen", also den unbefristeten Führerscheinreglungen vermischt interpretiert.
    Laut „Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien“ Stand 12/2014 bzw. 01/2015
    (http://www.spanien.diplo.de/contentb...hrerschein.pdf //
    http://www.spanien.diplo.de/contentb...rerlaubnis.pdf )
    müssen Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert
    werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.

    Somit erscheint auch der ansonsten geforderte (lustige und teure) Gesundheitstest vermutlich erst mit Umtausch erforderlich?
    Der Gesundheitstest wird nur im Zusammenhang für die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer (die seit Inkrafttreten der EU - Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften) erwähnt.

    Mein Beispiel:
    Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein mit Eintrag AM / A1 / A2 / A / B / C1 / BE / C1E / L befristet (15Jahre) gültig noch bis 05/2029
    Es ist beabsichtigt, NUR Fahrzeuge der Klassen A und B auf spanischen Straßen zu bewegen – was ist hierzu erforderlich im Hinblick auf die Klassen C1 und C1E – kann oder muss ich diese Einträge löschen lassen?

    Ist weder noch erforderlich?

    Eine Anordnung, wie die spanische Polizei bei Kontrollen europäischer Führerscheine bis Januar 2016 agieren soll, habe ich hier
    http://www.policias-cop.es/media/kun...in15-S-136.pdf
    gefunden. Leider ist mein „Spanisch“ noch nicht soweit, dass ich inhaltlich folgen kann.

    Ich bitte daher um Mitteilung, wie zu verfahren ist, um nicht aus Unkenntnis gegen bestehendes Recht oder gültige Auflagen zu verstoßen.
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen



    ANTWORT:

    Sehr geehrter Herr .........,

    ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten.

    Zur Anordnung bei Polizeikontrollen:


    zusammengefasst steht dort:

    EU-FÜ müssen umgetauscht werden wenn unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig für die Gruppe 1 bzw. 5 Jahre für die Gruppe 2
    - Wenn am 19.1.2013 oder vorher Wohnsitz in Spanien muss FÜ ab 19.1.2015 umgetauscht werden
    - Wenn nach dem 19.1.2013 Wohnsitz in Spanien muss nach 2 Jahren ab Wohnsitz umgetauscht werden.
    Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt damit die Bürger sich informieren können. Vor dem 1.1.2016 sollen keine Anzeigen erstattet werden.
    Generell gilt: Jeder EU-FÜ ist gültig um in Spanien zu fahren.
    Bei einer Kontrolle wird zuerst auf die Gültigkeit geachtet und geprüft ob der FÜ verfallen ist oder ob der FÜ eine unbefristete Gültigkeit oder über 15 (bzw. 5) Jahre hat.
    Es wird jedoch keine Anzeige erstattet sondern lediglich ein Informationsblatt ausgefüllt.
    Wenn der Fahrer nach 6 Monaten oder spätestens nach dem 1.1.2016 erneut angehalten wird kommt es zur Anzeige mit einer Strafe von 200,-€


    Den Führerschein brauchen Sie wegen den Fahrzeugklassen C1 und C1E nicht umschreiben zu lassen. Probleme gäbe es nur, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge fahren würden und hätten hierfür nicht die erforderliche Gesundheitsuntersuchung.


    Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

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