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Thema: Schwerbehinderung nach spanischem Recht

  1. #1
    Insider
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    Schwerbehinderung nach spanischem Recht

    Hallo ins Forum,

    ich bin seit 2000 nach deutschem Recht mit einem GdB von 70 % anerkannt. Es fehlen die Merkzeichen "G" oder "H".
    Nun war ich in der "BASE" in Las Palmas, nachdem mich eine freundliche Mitarbeiterin durch verschiedene Büros im Ayuntamiento in San Fernado geleitet hat.
    In Las Palmas wurde mir freundlicherweise ein Antragsformular ausgefüllt, und wenn ich dies richtig verstanden habe, aufgetragen, von einem beliebigen Arzt der in der spanischen "Arztliste" aufgenommen ist, ein Gutachten/Bericht dort vorzulegen.
    So, wie ich das verstehe, gibt es in Spanien keine Differenzierung des Grades einer Behinderung. Mit dem sog. "Bericht" soll dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorsprache in der "Base" mit einem Dolmescher vor einem dortigen Arzt erfolgen.

    Wer hat zu dieser Problematik Erfahrungen? Welchen Arzt könnte ich ansprechen, käme auch eine Vorsprache z.B. in der Clinica Roca zwecks Erstellung eines Berichts in Frage? Ich muss ergänzen, dass eine Reihe von sehr unterschiedlichen Erkrankungen in D. festgestellt sind. Wäre die Vorlage der Feststellungsbescheide hier in Spanien bei einem Arzt hilfreich?
    Vielen Dank für jeden Hinweis.

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Meine Empfehlung:
    Dr. Teofil
    Tel. 609 167557
    C. Hawai, Nr.9 Blq.1, 1B
    35109 Tablero
    (Ist der Gebäudekomplex vor Mercadona)

    Er ist Spanier, spricht deutsch.
    Er hat dort seine Praxis und arbeitet auch zeitweise im Centro de Salud.
    Für die Consulta etwa 40-60€.

  3. #3
    Insider
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    Vielen Dank felin. Darf ich davon ausgehen, dass der gute Doc auch mit deutschen Unterlagen ausreichend "Munition" hat oder sollte ich wenigsten den neuesten Bescheid übersetzen lassen?

  4. #4
    Admin Avatar von felin
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    Ich persönlich würde erst mal nichts übersetzen lassen und dem Doc. die ganzen Unterlagen zeigen und die Angelegenheit vortragen.
    Er ist fit genug in der deutschen Sprache. Ich bin mir recht sicher das er Dir weiterhelfen kann und Du so am schnellsten zu Deinem Ziel kommst.

  5. #5
    Insider Avatar von Reisebär
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    Wie weit bist du mit deiner Anerkennung der Schwerbehinderung?
    Es gibt auch in Spanien eine Differenzierung des Grades der behinderun.
    Ich habe hier in Spanien meine volle Erwerbsunfähigkeit erhalten und wurde mit 67% eingestuft.
    Bei mir hat das mein Hausarzt hier angeleiert.
    Ich denke, wenn du dauerhaft in Spanien/auf GranCanaria bleibst, hast du auch sicher die Möglichkeit, dich über deine deutsche gesetzliche Krankenversicherung auch hier bei der Seguridad Social anzumelden.
    Ich weiß jetzt nicht auswendig, welche Nummer das entsprechende E-Formular hat.
    Das musst du dir bei deiner deutschen Krankenversicherung ausfüllen lassen und kannst dir damit in Spanien/auf Gran Canaria deinen Hausarzt der Seg.Soc. zuweisen lassen.
    Und dieser wird dich dann auch bei der Anerkennung deiner Scherbehinderung in Spanien unterstützen.
    In Spanien läuft auch das halt über die Seguridad Social.
    Im schlimmsten Fall musst du eine Bestätigung deiner deutschen Sozialversicherung als Übersetzung (z.B. als Apostille) vorlegen.
    Solltest du weitere Fragen haben, kann ich gerne mal meine Unterlagen raussuchen und nachschauen.

  6. #6
    Insider
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    Hallo Reisebär, leider ist mein Fall so nicht vergleichbar. Als Pensionär bin ich seit Jahrzenten Privat versichert bzw. beihilfeberechtigt. Bisher war ich hier auf GC lediglich bei dem von felin genannten Doc. Trotzdem vielen Dank für die Mühe.

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