Das fand ich heute im Finanztipp und ist für Herrschaften relevant, die direkt bei Germania gebucht haben:

Falls Sie den Flug mit Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein „Chargeback“-Verfahren auslösen. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Visa und Mastercard zählen ausdrücklich Insolvenzen dazu. Wenden Sie sich an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Die hält ein Formular fürs Chargeback vor.

Allerdings müssen Sie für ein Chargeback in der Regel nachweisen, dass Sie versucht haben, das Geld vom Reisevermittler oder von Germania zurückzukriegen. Mindestens benötigen Sie eine Mitteilung, dass Ihr Flug nicht stattfindet.

Im Fall der Insolvenz von Air Berlin wissen wir von mehreren Kunden, bei denen das Chargeback geglückt ist. Zumindest wenn sie direkt bei der Airline gebucht hatten. Dass Fluggäste später aus der Insolvenzmasse entschädigt werden, ist hingegen eher unwahrscheinlich.


Viel Glück